Frau Dr. Anke Nestler hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Passau studiert und an der TU

Berlin zum Dr. rer. oec. promoviert. Nach Stationen in der Industrie, bei einer der Big Four

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie im Corporate Finance Team einer großen Rechtsanwaltsgesellschaft

gründete sie 2008 die VALNES Corporate Finance GmbH im Rahmen eines Spin-off.

Frau Dr. Nestler ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von

Unternehmen und immateriellen Vermögensgegenständen sowie Certified Licensing Professional (CLP) und

Certified Valuation Analyst (CVA). Als geschäftsführende Gesellschafterin der VALNES Corporate Finance

GmbH ist sie spezialisiert auf die Bewertung von Unternehmen und von immateriellen Vermögensgegenständen

sowie auf Lizenzbewertung. Sie berät im Rahmen von aktienrechtlichen Maßnahmen, in M&A-Transaktionen, bei

Restrukturierungen sowie bei Nachfolgen. Sie erstellt Gutachten in streitigen Fällen und ist als

Gerichtsgutachterin, Sachverständige und Schiedsgutachterin tätig.

Frau Dr. Nestler ist Mitglied im Fachausschuss der IHK Frankfurt für die Bestellung von

Sachverständigen für Unternehmensbewertung, leitet den IP-Bewertungsausschusses der LES Deutschland, ist

gelistete Expertin bei der WIPO und in weiteren zahlreichen Fachgremium aktiv.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in der seit dem 1. Januar 2020 gültigen Fassung nach dem Gesetz zur Umsetzung

der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 beschließt die Hauptversammlung

einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

bei jeder wesentlichen Änderung des Systems, mindestens jedoch alle vier Jahre.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat im April 2021 ein neues Vergütungssystem für die

Vorstandsmitglieder beschlossen. Das geänderte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist im Anhang

zu diesem Tagesordnungspunkt 8 beschrieben und nach diesem Tagesordnungspunkt abgedruckt und soll der

Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:


                            Das im Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt 8 dargestellte Vergütungssystem für die 
                            Mitglieder des Vorstands wird gebilligt. 

Anhang zu Tagesordnungspunkt 8 - Beschreibung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands


              I.            Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands 

Strategie der Medios AG und des Medios-Konzerns ist es, seine maßgebliche Stellung im Bereich

Specialty Pharma weiter zu stärken und Wachstumschancen zu nutzen. Dabei sind organisches und

anorganisches Wachstum gleichberechtigte Mittel der Strategie. Eine aktive und gleichzeitig

disziplinierte Kapitalverwendung hat für den Konzern hohe Priorität, um so für alle Stakeholder

nachhaltig Werte zu schaffen. Aufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute

Corporate Governance, Chancenmanagement sowie Risikomanagement zentrale Bestandteile der

Unternehmenssteuerung und somit Basis für den Erfolg des Unternehmens sind.

Die Unternehmensstrategie der Medios-Gruppe ist zudem darauf ausgerichtet, im Bereich Specialty Pharma

profitabel zu arbeiten und weitere Marktanteile dazuzugewinnen, ohne dadurch einen übermäßigen

zusätzlichen Kapitalbedarf (Working Capital) zu generieren. Dabei kommt einer verantwortungsvollen

Unternehmensführung und dem gleichzeitigen Wahrnehmen unternehmerischer Chancen ein hoher Stellenwert zu.

Bei der konkreten Ausgestaltung der Vergütung, der Festlegung der individuellen Vergütungen, der Auswahl

der maßgeblichen Leistungskennzahlen sowie der Gestaltung der Auszahlungs- und Zuteilungsmodalitäten

werden im Wesentlichen folgende Grundsätze verfolgt beziehungsweise berücksichtigt:


                            Förderung der langfristigen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung der Medios-Gruppe und 
              *             Unterstützung der Unternehmensstrategie 
                            Konformität mit den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance 
              *             Kodex 
              *             Berücksichtigung der Aktionärsinteressen und der Bedürfnisse relevanter Stakeholder 
                            Ergänzung um Environmental, Social & Governance (ESG)-Kriterien zur Förderung einer 
              *             nachhaltigen Entwicklung der Medios-Gruppe 
              *             Transparente Kommunikation der Vorstandsvergütung nach innen und außen 
                            Synchronisierung und Durchgängigkeit der unternehmensinternen Zielsetzungen zum Angleich 
              *             der Anreizwirkung für Vorstand und oberen Führungskreis 
              *             Berücksichtigung von modernen sowie marktüblichen Elementen und Mechanismen 
              II.           Verfahren zur Festlegung, Überprüfung und Umsetzung des Vergütungssystems 

Der Aufsichtsrat ist als Gesamtgremium zuständig für die Struktur des Vergütungssystems der Mitglieder

des Vorstands und die Festsetzung der individuellen Bezüge. Das hier beschriebene Vergütungssystem wurde

vom Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG beschlossen. Bei allen

Vergütungsentscheidungen berücksichtigt der Aufsichtsrat die Vorgaben des Aktiengesetzes und orientiert

sich an den Empfehlungen des DCGK.

Im Falle wesentlicher Änderungen am Vergütungssystem, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das

Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Die Umsetzung des Vergütungssystems

erfolgt grundsätzlich im Rahmen des Vorstandsdienstvertrags. Sofern die Hauptversammlung das vorgelegte

Vergütungssystem für den Vorstand nicht billigt, wird der Aufsichtsrat das Vergütungssystem unter

Berücksichtigung der Marktüblichkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Systems sowie der regulatorischen

Rahmenbedingungen und Anforderungen der Investoren eingehend prüfen und in der darauffolgenden

Hauptversammlung ein entsprechend überprüftes Vergütungssystem vorlegen.

In diesem Zusammenhang werden die Änderungen am Vergütungssystem ausführlich beschrieben und es wird

gleichzeitig darauf eingegangen, inwiefern die Anmerkungen der Aktionäre aufgegriffen worden sind.

Für alle Entscheidungen des Aufsichtsrats (und etwaiger Ausschüsse) zum Vergütungssystem gelten die

grundsätzlich für die Behandlung von Interessenkonflikten gültigen Regelungen. Danach sind die Mitglieder

des Aufsichtsrats verpflichtet, Interessenkonflikte insbesondere unverzüglich gegenüber dem

Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Über während des Geschäftsjahres aufgetretene Interessenkonflikte

und ihre Behandlung informiert der Aufsichtsrat im Rahmen seines Berichts an die Hauptversammlung. In der

Sitzung, in der über Angelegenheiten entschieden wird, bei denen persönliche Interessen bzw. die

Interessen nahestehender Personen oder Unternehmen eines Mitglieds des Aufsichtsrats betroffen sein

können, muss sich das betreffende Aufsichtsratsmitglied bei Entscheidungen der Stimme enthalten, soweit

im Einzelfall nicht auch die Teilnahme an der Beratung und Beschlussfassung unterbleiben muss oder

sollte. Handelt es sich um wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte, so führt dies

zur Beendigung des Aufsichtsratsmandats.

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung der

Vorstandsmitglieder und erarbeitet bei Bedarf Anpassungen, um innerhalb des regulatorischen Rahmens ein

marktübliches und zugleich wettbewerbsfähiges Vergütungspaket für die Vorstandsmitglieder

sicherzustellen. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung sind die Aufgaben des einzelnen

Vorstandsmitglieds, die persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und Zukunftsaussichten der Medios

AG sowie die marktübliche Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen.

Zusätzlich werden die Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds und das Gehaltsgefüge

innerhalb des Unternehmens berücksichtigt.

Der Aufsichtsrat legt ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder und

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May 03, 2021 09:09 ET (13:09 GMT)