im Internet auf der Kommunikationsplattform der HORNBACH-Gruppe unter der Adresse www.hornbach-gruppe.com
veröffentlichen. 5.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und dessen Begründung kann die
b. Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, namentlich
soweit sich die persönlich haftende Gesellschafterin durch das Zugänglichmachen strafbar
machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde, wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich
falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält, wenn ein auf
denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer
Hauptversammlung der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist, wenn
derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf
Jahren bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach § 125 AktG
zugänglich gemacht worden ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil
des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat, wenn der Aktionär zu erkennen gibt,
dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird, oder
wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm
mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen.
Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von
Abschlussprüfern und/oder Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Absätze
entsprechend. Die persönlich haftende Gesellschafterin braucht Wahlvorschläge von
Aktionären außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen,
wenn diese nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen
Abschlussprüfer und/oder Aufsichtsratsmitglieder beziehungsweise bei einem Vorschlag zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten enthalten. Angaben zu ihrer Mitgliedschaft in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sollen beigefügt werden.
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag
gilt im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt, wenn der den Antrag stellende
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist.
Fragerecht gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG
In einer Hauptversammlung, die gem. Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG ohne physische Präsenz
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfindet, ist den ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten ein Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation
einzuräumen. Um eine Beantwortung der Fragen unter den erschwerten Bedingungen der
COVID-19-Pandemie sicherzustellen, hat die persönlich haftende Gesellschafterin mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Fragen in Übereinstimmung mit Art. 2 § 1
Abs. 2 S. 2 PandemieG bis spätestens Dienstag, den 6. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), in
deutscher Sprache über das passwortgeschützte Online-Portal unter
c.
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/Holding
bei der Gesellschaft einzureichen sind. Entscheidend für die Fristeinhaltung ist der
Eingang bei der Gesellschaft.
Die persönlich haftende Gesellschafterin entscheidet gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 PandemieG
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie sie Fragen beantwortet.
Einlegung von Widersprüchen
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausüben, haben das Recht, gegen einen
Beschluss der Hauptversammlung über das passwortgeschützte Online-Portal unter
6. www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/Holding
während der Hauptversammlung, d.h. von der Eröffnung der Hauptversammlung an bis zu ihrer Schließung,
Widerspruch zu Protokoll des Notars einzulegen.
Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung auf der Website der
HORNBACH-Gruppe im Bereich Investor Relations > Hauptversammlungen
www.hornbach-gruppe.com/Hauptversammlung/Holding 7.
zugänglich.
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einladung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen
Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis
UTC = MESZ minus zwei Stunden.
Hinweise zum Datenschutz
Wir erheben personenbezogene Daten über Sie, wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden, und/oder
über die von Ihnen bevollmächtigte Person, wenn Sie eine Stimmrechtsvollmacht erteilen. Ferner erheben
wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über die von Ihnen bevollmächtigte Person, wenn die
Briefwahl ausgeübt wird, wenn Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilt
wird und/oder wenn das Online-Portal genutzt wird. Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt unter
Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen 8. Gesetze. Zweck der Datenerhebung ist die Ermöglichung der Ausübung der Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung und die Organisation und geordnete Durchführung der Hauptversammlung. Einzelheiten zu
Ihren Rechten und zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch die verantwortliche Stelle, die
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, finden Sie im Internet unter
www.hornbach-gruppe.com/HV-Datenschutz/Holding
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 48.000.000 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 16.000.000 Stück-Stammaktien. Jede Stück-Stammaktie gewährt eine Stimme, sodass im Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung 16.000.000 Stimmrechte bestehen. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft kein Stimmrecht zu; sie hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Bornheim/Pfalz, im Mai 2021
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
HORNBACH Management AG (persönlich haftende Gesellschafterin) Der Vorstand -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2021-05-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Hornbachstraße 11
76879 Bornheim
Deutschland
E-Mail: investor.relations@hornbach.com
Internet: http://www.hornbach-holding.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=------------
1201616 2021-05-27
Bildlink:
https%3a%2f%2fdgap.hv.eqs.com%2f210512005109%2f210512005109_00-0.jpg
Bildlink:
https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1201616&application_name=news
(END) Dow Jones Newswires
May 27, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)