CSR-KOMMENTAR Nr. 12/2020: Gedanken zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE)

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CSR-KOMMENTAR Nr. 12/2020: Gedanken zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE)

26.01.2021 / 12:56
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Das Jahr 2020 mit einer in USD- oder EUR-Volumen unvorstellbaren
Finanzierungsumme, welche sich durch geld- und fiskalpolitische
Entscheidungen gebildet hat, liegt nun hinter uns. Wäre es eventuell mit
einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) unkomplizierter gewesen?

Der Unternehmer Götz Werner setzt sich seit Jahren dafür ein, die Grünen
haben es in ihr Grundsatzprogramm aufgenommen und sogar der Papst hat
darüber geschrieben.

Wir haben ein paar Gedanken zum BGE zusammengestellt, um damit die Pros und
Contras einmal weitestgehend wertneutral dem/der Leser*in nahezubringen.

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Über CSR Beratungsgesellschaft

Die CSR Beratungsgesellschaft ist eine unabhängige und inhabergeführte
Vermögensverwaltung mit Sitz in Hofheim am Taunus. Antizyklisches Handeln im
Stile der Deutschen Bundesbank ist das Credo der CSR, die für ihre Kunden
Vermögenswerte von zurzeit knapp 2 Mrd. Euro betreut.

Die vermögensverwaltenden Publikumsfonds der CSR zeichnen sich durch
exzellente Ertrags- zu Risikoverhältnisse aus. Unternehmer, Privatpersonen,
Kommunen, Pensionskassen und Stiftungen, für die die Sicherheit ihrer
Geldanlagen höchste Priorität hat, sind hier bestens aufgehoben.

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CSR Beratungsgesellschaft mbH

Herr Ulrich Zorn

E-Mail: ulrich.zorn@csr-beratungsgesellschaft.de

Tel. 06192 / 977 00 16


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26.01.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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