BERLIN (dpa-AFX) - Der Eigentümerverband Haus und Grund will die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. "Wir suchen den Weg nach Karlsruhe", sagt Verbandspräsident Kai Warnecke den Zeitungen der Funke Mediengruppe laut Vorabbericht vom Sonntag. In diesem Jahr gingen die ersten Betriebskostenabrechnungen nach dem neuen System raus. "Sobald wir einen geeigneten Fall haben, lassen wir das rechtlich prüfen", sagte Warnecke. Das werde vermutlich in einigen Monaten der Fall sein.

Für 2023 greift erstmals ein System zur Verteilung des CO2-Preises bei Mietwohnungen, das die Ampel-Koalition beschlossen hatte. In Gebäuden mit hohem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß pro Quadratmeter sollen dabei Vermieter einen größeren Teil der Kosten übernehmen, in Gebäuden mit niedrigem Ausstoß die Mieter.

"Wir haben nicht den Eindruck, dass dieser Maßstab als Begründung sachgerecht ist für die Aufteilung des CO2-Preises", sagte Warnecke. Über den Verbrauch habe der Vermieter keine Kontrolle. "Wer in einem schlecht isolierten Haus wohnt, zieht sich vielleicht eher einen Pullover an, als die Wohnung auf 21 Grad zu heizen, weil er weiß, dass dafür viel Energie nötig ist. Wer aber weiß, dass das Gebäude gut isoliert ist, ist weniger motiviert zu sparen. Und am Ende ist der CO2-Ausstoß der gleiche."

Der Verband plädierte für eine Umverteilung der Einnahmen aus dem CO2-Preis über ein Klimageld. "Das hätte auch eine soziale Komponente", sagte Warnecke. Allerdings hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zuvor klargemacht, über die Auszahlung eines Klimageldes solle erst in der nächsten Legislaturperiode entschieden werden./hgo/DP/nas