ERFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Fast zweieinhalb Jahre nach der Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin hat das Bundesarbeitsgericht Forderungen von Flugbegleitern nach Abfindungen zurückgewiesen. In einer Grundsatzentscheidung zu vier Streitfällen, die es bis in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz schafften, entschied der Erste Senat am Dienstag in Erfurt, dass dem Kabinenpersonal der einstigen Airline keine Zahlungen des Insolvenzverwalters als Nachteilsausgleich zustehen (1AZR 149/19). Sie bestätigten damit Urteile der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Berlin-Brandenburg.

Beim höchsten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt seien etwa 450 Klagen von Flugbegleitern von Air Berlin auf Abfindungen angekommen, sagte ein Gerichtssprecher. Hunderte weitere Verfahren liegen nach Schätzung von Juristen bei den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten. Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 soll Air Berlin etwa 8600 Mitarbeiter beschäftigt haben, darunter etwa 3500 Flugbegleiter./ro/DP/eas