Es gibt einen Überblick über die damit verbundenen Anzeigepflichten, einschließlich der einzureichenden Unterlagen. Das Merkblatt widmet sich ausführlich den durch die Neuerungen im Kreditwesengesetz erweiterten Anforderungen an die Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen. Darüber hinaus werden die gesetzlichen Anforderungen am die Bildung von Ausschüssen nach dem Kreditwesengesetz erläutert. Erstmals sind auch die Anforderungen an die Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen im Geltungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches Gegenstand des Merkblatts. Für alle Aufsichtsbereiche werden die in den bisherigen Merkblättern veröffentlichten Themen anhand der Praxiserfahrungen der Aufsicht weiterentwickelt.

Zur Erleichterung der Anzeigenerstattung werden eine Reihe von Formularen zur Verfügung gestellt, die ab sofort zu verwenden sind.

Das Merkblatt ersetzt für den Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes das 'Merkblatt zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß und VAG' vom 3. Dezember 2012

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