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Eigentümerverband Haus und Grund will in Karlsruhe gegen Aufteilung von CO2-Kosten fürs Heizen klagen 

Der Eigentümerverband Haus und Grund hat angekündigt, die Aufteilung der CO2-Kosten bei Mietwohnungen sobald wie möglich durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. "Wir suchen den Weg nach Karlsruhe", sagt Verbandspräsident Kai Warnecke den Zeitungen der Funke Mediengruppe. In diesem Jahr gingen die ersten Betriebskostenabrechnungen nach dem neuen System raus. "Sobald wir einen geeigneten Fall haben, lassen wir das rechtlich prüfen", sagt Warnecke. Das werde aber vermutlich erst in ein einigen Monaten der Fall sein. Für das Jahr 2023 greift zum ersten Mal ein System zur Verteilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern, dass die Ampel-Koalition 2022 beschlossen hatte. Dabei sollen in Gebäuden mit hohem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß pro Quadratmeter Vermieter einen größeren Teil der Kosten übernehmen, in Gebäuden mit niedrigem Ausstoß die Mieter. Der Verband plädiert stattdessen für eine Umverteilung der Einnahmen aus dem CO2-Preis über ein Klimageld. "Das hätte auch eine soziale Komponente", sagt Warnecke. Seit Januar 2024 liegt der CO2-Preis für Gebäude und Verkehr in Deutschland bei 45 Euro pro Tonne.


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January 14, 2024 08:44 ET (13:44 GMT)