DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Healthineers AG / Bekanntmachung
nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2   
Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052                           
Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation        
                                                                               
23.11.2018 / 10:32                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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München, 23. November 2018                                                     
                                                                               
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014     
(MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052          
                                                                               
Der am 31. Oktober 2018 vom Vorstand der Siemens Healthineers AG (nachfolgend  
auch die 'Gesellschaft') beschlossene und in der Pressemitteilung vom 22.      
November 2018 angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 26. November 2018. Im     
Zeitraum bis längstens zum 25. Januar 2019 sollen eigene Aktien der            
Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 45.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten),   
maximal jedoch 2.000.000 Stückaktien, zurückgekauft werden. Die erworbenen     
Aktien werden im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise  
Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder von ihr abhängiger          
Unternehmen verwendet und an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der   
Gesellschaft oder einem von ihr abhängigen Unternehmen stehen oder standen,    
sowie an Organmitglieder von von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen       
ausgegeben. Soweit die erworbenen Aktien für diesen Zweck nicht benötigt       
werden, dürfen sie für andere rechtlich zulässige Zwecke verwendet werden. Der 
Vorstand macht damit von der durch die außerordentliche Hauptversammlung der   
Siemens Healthineers AG am 19. Februar 2018 erteilten Ermächtigung zum Erwerb  
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz Gebrauch.                  
                                                                               
Mit der Durchführung des Rückkaufs wird ein Wertpapierhaus beauftragt, das     
selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien   
unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat 
des Wertpapierhauses im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben   
vorzeitig zu beenden und ein anderes Wertpapierhaus oder Kreditinstitut zu     
beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu  
beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und          
gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.                                      
                                                                               
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der   
Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen.                                  
                                                                               
Der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am  
Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Siemens          
Healthineers-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren               
Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 
% unterschreiten.                                                              
                                                                               
Darüber hinaus ist das Wertpapierhaus verpflichtet, die Handelsbedingungen des 
Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die     
'Rückkauf-VO') einzuhalten. Entsprechend der Rückkauf-VO darf u.a. kein Preis  
gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw.
über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und  
zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist
der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Rückkauf-VO dürfen an einem Tag  
zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an   
der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der         
durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.                 
                                                                               
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3          
Rückkauf-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form   
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt      
gegeben. Zudem wird die Siemens Healthineers AG die Geschäfte auf ihrer Website
unter https://www.corporate.siemens-healthineers.com/de/                       
investor-relations/share veröffentlichen und dafür sorgen, dass die            
Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich      
zugänglich bleiben.                                                            
                                                                               
München, 23. November 2018                                                     
                                                                               
Siemens Healthineers AG                                                        
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
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23.11.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                       

Unternehmen: Siemens Healthineers AG                       

             Henkestr. 127                                 

             91052 Erlangen                                

             Deutschland                                   

Internet:    https://www.corporate.siemens-healthineers.com







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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750423  23.11.2018