KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit um verspätete Flüge will der Bundesgerichtshof (BGH) noch am Dienstag über zwei Klagen gegen British Airways entscheiden. Die Klägerinnen wollen jeweils 600 Euro erstreiten, weil ihr Flug von New York so viel Verspätung hatte, dass sie ihren Anschluss in London nach Stuttgart nicht erreichen konnten. Sie kamen schließlich mit mehr als neun Stunden Verspätung am Ziel an. Grund für den verspäteten Abflug in New York war ein Ausfall der Computersysteme im Terminal. Der Vorsitzende Richter des X. Zivilsenats machte den klagenden Reisenden in der Verhandlung am Dienstag wenig Hoffnung auf Erfolg.

Schon das Landgericht Stuttgart hatte die Klagen gegen British Airways abgewiesen. Der mehrstündige Ausfall sämtlicher Computersysteme im Terminal sei ein außergewöhnlicher Umstand, auf den die Fluggesellschaft keinen Einfluss nehmen könne. Die Fluggastrechteverordnung der EU als Grundlage für Ausgleichszahlungen sieht in Artikel 5, Absatz 3 solche außergewöhnlichen Umstände als Ausnahme von der Zahlungspflicht vor. (X ZR 15/18 und X ZR 85/18)/moe/DP/mis