Mayr-Melnhof Karton AG:

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DGAP-News: Mayr-Melnhof Karton AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Mayr-Melnhof Karton AG:

24.04.2019 / 14:10
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Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. April 2019
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs
1a und 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 3 Abs 1 VeröffentlichungsV

In der 25. ordentlichen Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton
Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 24. April 2019 zum 7. Punkt der
Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

a) Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt,
auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu
10 % des Grundkapitals der Gesellschaft für eine Geltungsdauer von 30
Monaten ab 24. April 2019, sohin bis 24. Oktober 2021, sowohl über die Börse
als auch außerbörslich, und zwar auch nur von einzelnen Aktionären oder
einem einzigen Aktionär, zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 1,-- je
Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 200,-- je Aktie zu erwer-ben. Der
Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und
in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden.

b) Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Mayr-Melnhof Karton
Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von
diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb
unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des
quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss).

c) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
gemäß
§ 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die
Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot,
unter
sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der
Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und
in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden.

d) Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz
iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der
Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Der Vorstand


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24.04.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Mayr-Melnhof Karton AG
                   Brahmsplatz 6
                   1040 Wien
                   Österreich
   Telefon:        0043 1 501 36 91180
   Fax:            0043 1 501 36 91391
   E-Mail:         investor.relations@mm-karton.com
   Internet:       www.mayr-melnhof.com
   ISIN:           AT0000938204
   WKN:            93820
   Indizes:        ATX
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board),
                   München, Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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