DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Godewind Immobilien AG / Bekanntmachung
Godewind Immobilien AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

02.01.2019 / 17:46
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Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Frankfurt am Main, den 2. Januar 2019 - Die Godewind Immobilien AG, Frankfurt am Main (ISIN DE000A2G8XX3) ('Gesellschaft'), hat im Zeitraum vom 27. Dezember 2018 bis einschließlich 28. Dezember 2019 insgesamt 66.878 Aktien der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachung vom 13. Dezember 2018 gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde als Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien der 14. Dezember 2018 mitgeteilt.

Aktien wurden wie folgt erworben:

Datum Gesamtvolumen täglich Täglicher volumengewichteter
zurückerworbener Aktien Durchschnittskurs in EUR
(Stück) (ohne Erwerbsnebenkosten,
kaufmännisch gerundet auf vier
Nachkommastellen)
27.12.2018 34.693 2,9582
28.12.2018 32.185 2,9011

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 14. Dezember 2018 durch die Gesellschaft zurückerworbenen Aktien beläuft sich daher auf 240.856 Stück.

Weitere Informationen gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Website der Gesellschaft unter https://www.godewind-ag.com/aktienrueckkauf/ abrufbar.

Der Erwerb der Aktien der Gesellschaft erfolgte durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Godewind Immobilien AG
Taunusanlage 8
60329 Frankfurt am Main
Deutschland

 
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