• Kontakt

    Matthias Link

    Leiter Konzern-Kommunikation
    T: +49 (0) 6172 608-2872
    matthias.link@fresenius.com

  • Dokumente

Der Supreme Court in Delaware, USA, hat heute die Klage von Akorn, Inc. gegen Fresenius auf Vollzug der Übernahmevereinbarung vom April 2017 endgültig abgewiesen. Da der Supreme Court das höchste Gericht in Delaware ist, ist kein weiteres Rechtsmittel gegen diese Entscheidung möglich.

Fresenius hatte die im April 2017 mit Akorn geschlossene Übernahmevereinbarung gekündigt, weil Akorn mehrere Vollzugsvoraussetzungen nicht erfüllt hat. So hatte die von Fresenius eingeleitete, unabhängige Untersuchung unter anderen schwerwiegende Verstöße gegen FDA-Vorgaben zur Datenintegrität bei Akorn zu Tage gefördert. Akorn hatte daraufhin erfolglos Klage auf Erfüllung beim Court of Chancery in Delaware erhoben. Der Delaware Supreme Court hat diese Entscheidung zugunsten von Fresenius heute auch in zweiter und letzter Instanz bestätigt.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Fresenius SE & Co. KGaA veröffentlichte diesen Inhalt am 07 Dezember 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 07 Dezember 2018 18:19:11 UTC.

Originaldokumenthttp://www.fresenius.de/7299

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/4CA7E41AFCC99BB6102120F2C8C13F91C8ABB8F6