DGAP Stimmrechtsmitteilung: E.ON SE
E.ON SE: Mitteilung nach § 43 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
20.09.2019 / 15:09
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Am 19. September 2019 hat uns die RWE Aktiengesellschaft folgendes mitgeteilt:
' [...] mit Stimmrechtsmitteilung vom 19. September 2019 hat die RWE
Aktiengesellschaft, Essen, (nachfolgend 'RWE') mitgeteilt, dass sie über ihre
hundertprozentige Tochtergesellschaft GBV Vierunddreißigste Gesellschaft für
Beteiligungsverwaltung mbH, Essen, (nachfolgend 'GBV') die Meldeschwelle von
10% an der E.ON SE überschritten hat.
Hiermit teilen wir im Namen beider Gesellschaften nach § 43 Abs. 1 S. 3
(Wertpapierhandelsgesetz - 'WpHG') folgendes mit:
1. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte im Rahmen des Vollzugs der am 12. März
2018 bekannt gemachten Transaktion zwischen RWE und der E.ON SE, Essen, und des
damit verbundenen Tauschs von Geschäftsaktivitäten zwischen beiden Unternehmen.
Im Rahmen der Transaktion hat RWE 16,67% der Aktien an der E.ON SE als
Transaktionswährung im Tausch gegen innogy-Aktien erhalten. Darüber hinaus
dient der Erwerb der Stimmrechte nicht der Umsetzung strategischer Ziele oder
der Erzielung von Handelsgewinnen. Vielmehr sieht RWE die Beteiligung an der
E.ON SE als Finanzbeteiligung an und behält sich vor, Teile der Beteiligung
unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Beschränkungen in der zwischen RWE
und E.ON abgeschlossenen lnvestorenvereinbarung zu veräußern.
2. RWE beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte an der E.ON SE zu erwerben.
3. Es ist beabsichtigt, dass der Vorstandsvorsitzende der RWE
Aktiengesellschaft, Herr Dr. Rolf Martin Schmitz, einen Sitz im Aufsichtsrat
der E.ON SE erhält. Darüber hinaus strebt RWE keine weitere Einflussnahme auf
die Besetzung des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats der E.ON SE an.
4. RWE strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der E.ON SE
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung
und die Dividendenpolitik an.
Im Hinblick auf den Erwerb der Stimmrechte durch die GBV teilen wir gemäß § 43
Abs. 1 Satz 4 WpHG ferner mit, dass eine Finanzierung des Erwerbs durch Eigen-
oder Fremdmitteln nicht erforderlich war. Die Aktien an der E.ON SE sind als
Transaktionswährung im Gegenzug für die Übertragung von Aktien an der innogy SE
gewährt worden.'
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: E.ON SE
Brüsseler Platz 1
45131 Essen
Deutschland
Internet: www.eon.com
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