integrieren und kündigt Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE an

DGAP-News: E.ON SE / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Fusionen & Übernahmen          
E.ON SE: Geplante Übernahme von innogy: E.ON will innogy zügig integrieren und 
kündigt Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE an      
                                                                               
04.09.2019 / 18:32                                                             
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Geplante Übernahme von innogy: E.ON will innogy zügig integrieren und kündigt  
Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE an              
                                                                               
- E.ON teilt innogy-Vorstand Absicht mit, umwandlungsrechtlichen Squeeze-out   
bei der innogy SE zeitnah durchzuführen                                        
                                                                               
- Kunden und Investoren profitieren von vollständiger und möglichst rascher    
Integration von innogy                                                         
                                                                               
- Schnelle Klarheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Aufstellung der  
neuen E.ON                                                                     
                                                                               
E.ON hat dem innogy-Vorstand heute seine Absicht mitgeteilt, unmittelbar nach  
Freigabe der Übernahme der von RWE und von anderen Aktionären im Rahmen des    
freiwilligen Übernahmeangebots erworbenen innogy-Aktien durch die              
EU-Kommission, das Unternehmen voll in den E.ON-Konzern zu integrieren. Dies   
soll durch eine Verschmelzung der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE unter  
Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE gegen Leistung  
einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG (sog.                   
"umwandlungsrechtlicher Squeeze-out") erfolgen.                                
                                                                               
"Dieses im Gesellschaftsrecht ab einem 90-prozentigen Anteilsbesitz vorgesehene
Verfahren erlaubt es uns, die in den letzten Monaten mit innogy gemeinsam      
erarbeiteten Integrationspläne so schnell wie möglich umzusetzen. Wir werden   
damit allen Kunden schon bald verbesserte Leistungen und Produkte aus einer    
Hand anbieten können. Die wirtschaftlichen Vorteile aus der Integration werden 
Kunden und Investoren zugutekommen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter    
können dann zudem in gemeinsamen Teams die Weichen auf Zukunft und Wachstum    
stellen", sagt E.ON-CEO Johannes Teyssen.                                      
                                                                               
Zunächst wird E.ON mit dem Vollzug des Anteilskaufvertrages knapp 76,8 Prozent 
aller innogy-Aktien von RWE erwerben, mit dem Vollzug des Übernahmeangebots    
weitere gut 9,4 Prozent. Zusammen mit den zwischenzeitlich durch E.ON börslich 
erworbenen innogy-Aktien in Höhe von knapp 3,8 Prozent wird E.ON über die E.ON 
Verwaltungs SE, eine E.ON-Konzerngesellschaft, insgesamt 90 Prozent aller      
innogy-Aktien halten und erfüllt damit die notwendigen Voraussetzungen für den 
umwandlungsrechtlichen Squeeze-out.                                            
                                                                               
Um den umwandlungsrechtlichen Squeeze-out durchzuführen, beabsichtigt die E.ON 
Verwaltungs SE, mit der innogy SE Verhandlungen über einen                     
Verschmelzungsvertrag aufzunehmen.                                             
                                                                               
Hierbei soll ein Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG   
i.V.m. §§ 327a ff. AktG vorgesehen werden. Die genaue Höhe der Barabfindung    
wird durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelt. Anschließend wird   
die Angemessenheit der Barabfindung durch einen gerichtlich bestellten Prüfer  
überprüft.                                                                     
                                                                               
Nach dem Vollzug des Anteilskaufvertrages und des Übernahmeangebots sowie nach 
Abschluss der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung soll eine            
außerordentliche Hauptversammlung der innogy SE einberufen werden, in der die  
Übertragung der Aktien für den entsprechenden Gegenwert beschlossen wird.      
Ferner behält sich die E.ON Verwaltungs SE vor, die Minderheitsaktionäre der   
innogy SE alternativ im Wege eines aktienrechtlichen Squeeze-outs gemäß §§ 327a
ff. Aktiengesetz auszuschließen.                                               
                                                                               
Der Vollzug des Anteilskaufvertrages und des Übernahmeangebots stehen noch     
unter dem Vorbehalt des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen  
und Freigaben. Nach Freigaben aus Deutschland und dem Vereinigten Königreich zu
einzelnen Schritten und Maßnahmen des mit RWE vereinbarten Pakets steht jetzt  
lediglich noch die Fusionskontrollfreigabe durch die EU-Kommission aus. E.ON   
ist zuversichtlich, diese noch in diesem Monat zu erhalten.                    
                                                                               
Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft         
gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der      
Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren          
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Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die 
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zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder 
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04.09.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.                                     
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: E.ON SE                                                           

             Brüsseler Platz 1                                                 

             45131 Essen                                                       

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0)201-184 00                                                 

E-Mail:      info@eon.com                                                      

Internet:    www.eon.com                                                       

ISIN:        DE000ENAG999                                                      

WKN:         ENAG99                                                            

Indizes:     DAX, EURO STOXX 50                                                

Börsen:      Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime         
             Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Freiverkehr in  
             Tradegate Exchange                                                

EQS News ID: 868739                                                            







                                       

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868739  04.09.2019