integrieren und kündigt Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE an
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E.ON SE: Geplante Übernahme von innogy: E.ON will innogy zügig integrieren und
kündigt Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE an
04.09.2019 / 18:32
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Geplante Übernahme von innogy: E.ON will innogy zügig integrieren und kündigt
Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE an
- E.ON teilt innogy-Vorstand Absicht mit, umwandlungsrechtlichen Squeeze-out
bei der innogy SE zeitnah durchzuführen
- Kunden und Investoren profitieren von vollständiger und möglichst rascher
Integration von innogy
- Schnelle Klarheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Aufstellung der
neuen E.ON
E.ON hat dem innogy-Vorstand heute seine Absicht mitgeteilt, unmittelbar nach
Freigabe der Übernahme der von RWE und von anderen Aktionären im Rahmen des
freiwilligen Übernahmeangebots erworbenen innogy-Aktien durch die
EU-Kommission, das Unternehmen voll in den E.ON-Konzern zu integrieren. Dies
soll durch eine Verschmelzung der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE unter
Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE gegen Leistung
einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG (sog.
"umwandlungsrechtlicher Squeeze-out") erfolgen.
"Dieses im Gesellschaftsrecht ab einem 90-prozentigen Anteilsbesitz vorgesehene
Verfahren erlaubt es uns, die in den letzten Monaten mit innogy gemeinsam
erarbeiteten Integrationspläne so schnell wie möglich umzusetzen. Wir werden
damit allen Kunden schon bald verbesserte Leistungen und Produkte aus einer
Hand anbieten können. Die wirtschaftlichen Vorteile aus der Integration werden
Kunden und Investoren zugutekommen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
können dann zudem in gemeinsamen Teams die Weichen auf Zukunft und Wachstum
stellen", sagt E.ON-CEO Johannes Teyssen.
Zunächst wird E.ON mit dem Vollzug des Anteilskaufvertrages knapp 76,8 Prozent
aller innogy-Aktien von RWE erwerben, mit dem Vollzug des Übernahmeangebots
weitere gut 9,4 Prozent. Zusammen mit den zwischenzeitlich durch E.ON börslich
erworbenen innogy-Aktien in Höhe von knapp 3,8 Prozent wird E.ON über die E.ON
Verwaltungs SE, eine E.ON-Konzerngesellschaft, insgesamt 90 Prozent aller
innogy-Aktien halten und erfüllt damit die notwendigen Voraussetzungen für den
umwandlungsrechtlichen Squeeze-out.
Um den umwandlungsrechtlichen Squeeze-out durchzuführen, beabsichtigt die E.ON
Verwaltungs SE, mit der innogy SE Verhandlungen über einen
Verschmelzungsvertrag aufzunehmen.
Hierbei soll ein Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre der innogy SE
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG
i.V.m. §§ 327a ff. AktG vorgesehen werden. Die genaue Höhe der Barabfindung
wird durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelt. Anschließend wird
die Angemessenheit der Barabfindung durch einen gerichtlich bestellten Prüfer
überprüft.
Nach dem Vollzug des Anteilskaufvertrages und des Übernahmeangebots sowie nach
Abschluss der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung soll eine
außerordentliche Hauptversammlung der innogy SE einberufen werden, in der die
Übertragung der Aktien für den entsprechenden Gegenwert beschlossen wird.
Ferner behält sich die E.ON Verwaltungs SE vor, die Minderheitsaktionäre der
innogy SE alternativ im Wege eines aktienrechtlichen Squeeze-outs gemäß §§ 327a
ff. Aktiengesetz auszuschließen.
Der Vollzug des Anteilskaufvertrages und des Übernahmeangebots stehen noch
unter dem Vorbehalt des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen
und Freigaben. Nach Freigaben aus Deutschland und dem Vereinigten Königreich zu
einzelnen Schritten und Maßnahmen des mit RWE vereinbarten Pakets steht jetzt
lediglich noch die Fusionskontrollfreigabe durch die EU-Kommission aus. E.ON
ist zuversichtlich, diese noch in diesem Monat zu erhalten.
Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft
gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der
Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren
Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und
Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der
Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die
E.ON SE beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder
Entwicklungen anzupassen.
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