CO.DON AG: co.don Aktiengesellschaft beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen
Bareinlagen aus Genehmigtem Kapital

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DGAP-Ad-hoc: CO.DON AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
CO.DON AG: co.don Aktiengesellschaft beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung
gegen Bareinlagen aus Genehmigtem Kapital

06.05.2019 / 16:21 CET/CEST
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CO.DON AG (ISIN: DE DE000A1K0227)

co.don Aktiengesellschaft beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen
Bareinlagen aus Genehmigtem Kapital

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB
DEN USA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER KANADA ODER EINER SONSTIGEN JURISDIKTION, IN
DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. BITTE BEACHTEN
SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

Berlin / Teltow, 6. Mai 2019 - Der Vorstand der co.don Aktiengesellschaft,
Teltow (ISIN DE000A1K0227; WKN A1K022) (die "Gesellschaft"), hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, eine
Bezugsrechtskapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten
Kapitals 2017 durchzuführen.

Das Grundkapital der Gesellschaft soll von derzeit EUR 20.331.382,00 um bis
zu EUR 1.232.204,00 auf bis zu EUR 21.563.586,00 durch die Ausgabe von bis
zu 1.232.204 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je
Stückaktie (nachfolgend auch die "Neuen Aktien") und mit voller
Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2019 gegen Bareinlagen erhöht
werden.

Die Neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren
Bezugsrechts im Verhältnis 33:2 von der Baader Bank Aktiengesellschaft,
Unterschleißheim, (die "Baader Bank") angeboten, d.h. 33 alte Aktien
berechtigen zum Bezug von 2 Neuen Aktien. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu
ermöglichen, hat ein bestehender Aktionär auf seine Bezugsrechte aus 16
Aktien der Gesellschaft verzichtet.

Die Frist zum Bezug der neuen Aktien beginnt am 7. Mai 2019 und endet am 21.
Mai 2019. Der Bezugspreis beträgt EUR 4,05. Es wird weder seitens der
Gesellschaft noch von der Baader Bank als Bezugsstelle ein
Bezugsrechtshandel beantragt werden.

Im Rahmen des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien werden den
Aktionären, die Bezugsrechte ausüben, im Wege des Überbezugs zum Bezugspreis
zum Kauf angeboten.

Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt
(General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die
Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung an der Frankfurter
Wertpapierbörse ist für den 24. Juni 2019 vorgesehen.

Mit dem Bruttoemissionserlös aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung soll
insbesondere die weitere europäische Internationalisierung der
Geschäftstätigkeit der CO.DON AG beschleunigt sowie erste Projekte im
Zusammenhang mit einer Portfolioerweiterung initiiert werden.

Die weiteren Einzelheiten der Bezugsrechtskapitalerhöhung können dem
voraussichtlich am
07. Mai 2019 im Bundesanzeiger ( www.bundesanzeiger.de) sowie auf der
Internetseite der co.don Aktiengesellschaft www.codon.de in der Rubrik
"Investor Relations" - "Kapitalerhöhung 2019" veröffentlichten Bezugsangebot
entnommen werden.

Mitteilende Person:

Matthias Meißner, M.A.

Director Investor Relations / Public Relations

Tel. +49 (0)30-240352330

Fax +49 (0)30-240352309

E-Mail: ir@codon.de

WICHTIGE HINWEISE:

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Australien, Japan oder Kanada veröffentlicht, verteilt oder übermittelt
werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
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Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar. Die Aktien dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne
vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von
1933 in der derzeit gültigen Fassung (der 'Securities Act') verkauft oder
zum Kauf angeboten werden. Die Aktien sind nicht und werden nicht unter dem
Securities Act registriert.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'werden',
'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon
ausgehen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der co.don
Aktiengesellschaft und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum
Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen
Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die co.don Aktiengesellschaft und
die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen
haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die
meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich
der co.don Aktiengesellschaft oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse
oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
angegebenen oder enthaltenen Angaben abweichen können.


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807559 06.05.2019 CET/CEST

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