02.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Aurubis AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung    
Aurubis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.02.2019  
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG           
                                                                               
18.01.2019 / 15:03                                                             
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Aurubis AG Hamburg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 WKN 676 650
ISIN DE 000 676 650 4 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 28. 
Februar 2019, um 10:00 Uhr (MEZ), in der edel-optics.de Arena (ehem.           
Inselparkhalle Wilhelmsburg),                                                  
Kurt-Emmerich-Platz 10-12 in                                                   
21109 Hamburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2019 des            
Unternehmens ein. Tagesordnung und Beschlussvorschläge                         
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten            
Konzernabschlusses der Aurubis AG zum 30. September 2018, des für die          
Aurubis AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts für das              
Geschäftsjahr 2017/18 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach den   
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), des Vorschlags      
des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des      
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18                                    
                                                                               
Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf    
die Zugänglichmachung und Erläuterung der vorbezeichneten Unterlagen           
beschränkt und eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über den             
festgestellten Jahresabschluss, den gebilligten Konzernabschluss und die       
weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Vorstand und,         
soweit der Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden    
die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung             
erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres        
Auskunftsrechts Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über      
die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der Tagesordnung           
gefasst.                                                                       
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten                  
Jahresabschluss der Aurubis AG zum 30. September 2018 ausgewiesenen            
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 134.828.004,87 zur Ausschüttung einer Dividende   
von EUR 1,55 je dividendenberechtigter Stückaktie, das sind insgesamt EUR      
69.682.920,65 auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von EUR       
115.089.210,88, an die Aktionäre zu verwenden und den Betrag von EUR           
65.145.084,22 auf neue Rechnung vorzutragen.                                   
                                                                               
Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Sollte sich die Anzahl     
der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern,     
wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,55 je       
dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster                 
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.                                       
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2017/18                                                          
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für      
das Geschäftsjahr 2017/18 (1. Oktober 2017 bis 30. September 2018)             
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2017/18                                                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats      
für das Geschäftsjahr 2017/18 (1. Oktober 2017 bis 30. September 2018)         
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des           
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19 und des Prüfers für      
die prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte      
für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie des Geschäftsjahrs 2019/20 vor der         
ordentlichen Hauptversammlung 2020                                             
                                                                               
Nach der 'Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des     
Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die                 
Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur            
Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission' ('EU-Verordnung          
537/2014') hat die Gesellschaft die Abschlussprüfung für ihren Jahres- und     
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018/19 ausgeschrieben, weil die        
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, diese    
Abschlüsse im Geschäftsjahr 2017/18 zum zehnten Mal in Folge geprüft hat -     
und damit im höchstzulässigen zeitlichen Umfang, der ohne Ausschreibung        
möglich ist.                                                                   
                                                                               
Gestützt auf die Empfehlung und Präferenz seines Prüfungsausschusses schlägt   
der Aufsichtsrat vor, folgende Beschlüsse zu fassen:                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum        
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 (1.   
Oktober 2018 bis 30. September 2019) bestellt.                                 
                                                                               
b) Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum        
Prüfer                                                                         
für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten            
(Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte) für das Geschäftsjahr 2018/19 (1.     
Oktober 2018 bis 30. September 2019) bestellt, wenn und soweit solche          
Zwischenfinanzberichte aufgestellt und einer prüferischen Durchsicht           
unterzogen werden.                                                             
                                                                               
c) Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum        
Prüfer                                                                         
für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das    
Geschäftsjahr 2019/20 (1. Oktober 2019 bis 30. September 2020) bestellt,       
wenn und soweit solche Zwischenfinanzberichte vor der ordentlichen             
Hauptversammlung 2020 aufgestellt und einer prüferischen Durchsicht            
unterzogen werden.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung und Präferenz des             
Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines gemäß Art. 16                         
EU-Verordnung 537/2014 durchgeführten Auswahlverfahrens hat der                
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung             
vorzuschlagen, entweder die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,     
Hamburg, oder die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,                     
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für     
die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten                         
für das Geschäftsjahr 2018/19 bzw. 2019/20 zu wählen.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dabei hat der Prüfungsausschuss angegeben, dass er die Deloitte GmbH           
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, präferiert                           
und erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme       
durch Dritte gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der                              
EU-Verordnung Nr. 537/2014 ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6     
der Verordnung genannten Art auferlegt wurde.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen    
Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung                               
der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren           
Unabhängigkeit eingeholt.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Wahl zum Aufsichtsrat                                                       
                                                                               
Frau Edna Schöne, Vorstand der Euler Hermes Aktiengesellschaft, Hamburg, hat   
ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 15. Juni 2018 niedergelegt. Auf        
Vorschlag des Nominierungsausschusses und auf Antrag des Vorstands der         
Gesellschaft hat das Amtsgericht Hamburg mit Wirkung zum 22. Juni 2018 Frau    
Andrea Bauer, Geschäftsführungsmitglied der VDM Metals und Chief Financial     
Officer der VDM Metal Group, Werdohl, bis zum Ablauf der Hauptversammlung      
2019 als neues Aufsichtsratsmitglied bestellt.                                 
                                                                               
Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses schlägt der            
Aufsichtsrat vor, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die   
über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr          
2021/22 (1. Oktober 2021 bis 30. September 2022) der Gesellschaft              
beschließen wird, die Dame                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Andrea Bauer, Geschäftsführungsmitglied der VDM Metals und Chief Financial   
                                                                               
Officer der VDM Metal Group, Werdohl,                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
als Vertreterin der Anteilseigner zu wählen.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Frau Bauer hält keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden      
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen                       
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 und 2,      
101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 6                               
Abs. 1 und 2, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes      
sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus                              
sechs Mitgliedern der Anteilseigner und sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer     
und zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens                            
30 % aus Männern zusammen. Der Mindestanteil ist grundsätzlich vom             
Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Da der Gesamterfüllung                     
dieser Quote nach § 96 Abs. 2 S. 3 AktG widersprochen wurde, ist der           
jeweilige Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner                        
und der Seite der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen. Von den   
sechs Sitzen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat                        
müssen daher mindestens zwei mit Frauen und mindestens zwei mit Männern        
besetzt sein.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Wahlvorschlag berücksichtigt diese Mindestanteile. Die Hauptversammlung    
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der vorgenannte Vorschlag - wie auch die entsprechende Empfehlung des          
Nominierungsausschusses - wurden auf der Grundlage der                         
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und            
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung                 
am 5. Oktober 2017 beschlossenen Ziele und das für das Gesamtgremium           
beschlossene Kompetenzprofil sowie das am 11. September                        
2018 beschlossene Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des               
Aufsichtsrats.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht die vorgenannte Kandidatin in        
keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung                              
zu der Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, den Organen der             
Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft                         
beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der     
Ziffer 5.4.1. Abs. 7 des Deutschen Corporate Governance                        
Kodex für die Wahlentscheidung als maßgebend anzusehen wäre.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher Corporate Governance Kodex hat      
sich der Aufsichtsrat bei dem zur Wahl vorgeschlagenen                         
Aufsichtsratsmitglied vergewissert, dass es den jeweils zu erwartenden         
Zeitaufwand aufbringen kann.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Lebenslauf der Kandidatin mit Angaben zu ihren jeweiligen relevanten       
Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen als auch                              
die Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem                      
Aufsichtsratsmandat finden Sie in der Anlage zu dieser Einladung               
sowie im Internet unter                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://www.aurubis.com/hauptversammlung                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
* * * * *                                                                      
                                                                               
Vorlagen an die Aktionäre                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den            
Geschäftsräumen der Aurubis AG in 20539 Hamburg, Hovestraße                    
50, während der üblichen Geschäftszeiten folgende Unterlagen zur Einsicht der  
Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt im                                  
Internet unter                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.aurubis.com/hauptversammlung                                        
                                                                               
zugänglich:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen Service die vorgenannten   
Unterlagen auf Anforderung übersenden. Es wird                                 
darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der                
Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge                
getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit      
einfacher Post unternehmen.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der         
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
Gesellschaft EUR 115.089.210,88. Es ist eingeteilt                             
in 44.956.723 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl 
der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der                                   
Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 44.956.723 Aktien und           
Stimmrechte. Es bestehen keine unterschiedlichen Gattungen                     
von Aktien.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123                                   
Abs. 4 S. 2 AktG)                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind    
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor                                  
der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur   
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung                             
des Stimmrechts nachweisen.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 21.  
Februar 2019, 24:00 Uhr (MEZ) unter der nachfolgend genannten Adresse (die     
Anmeldeadresse) zugehen:                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Aurubis AG                                                                   
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
Telefax: +49 89 30903-74675                                                    
E-Mail: hauptversammlung2019@aurubis.com                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des    
Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten                             
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut       
nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst 
sein und hat sich auf den Beginn                                               
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf den 07.      
Februar 2019, 00:00 Uhr (MEZ) (der Nachweisstichtag) zu beziehen.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bedeutung des Nachweisstichtags                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung  
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär                                  
nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der     
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich                      
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem             
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit                     
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen     
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag                      
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der        
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.                   
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den                                     
Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem  
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag                           
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht         
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag                           
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des     
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft                           
Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem       
depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,    
können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung                           
oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten               
bevollmächtigen. Auch in diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten           
nach den vorstehenden Bestimmungen rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den
Aktionär anmelden zu lassen. Bevollmächtigt                                    
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere  
von diesen zurückweisen.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,                              
es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine       
Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in §                              
135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. Der Widerruf kann auch  
durch persönliches Erscheinen des Aktionärs                                    
zur Hauptversammlung erfolgen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen                                   
nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten 
gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich                                     
in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von
ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht                              
abzustimmen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur    
Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen                                 
das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird
den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen                               
mit der Eintrittskarte zugesendet.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass
der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung                                
die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des      
Nachweises per Post oder per Fax verwenden Aktionäre                           
bzw. Aktionärsvertreter bitte die oben genannte Anmeldeadresse. Der Nachweis   
der erteilten Bevollmächtigung kann auch unter                                 
oben genannter E-Mail-Adresse übermittelt werden. Vorstehende Übermittlungswege
stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung                                  
der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein    
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung                   
erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten        
Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen                         
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet
haben, können auch von der Gesellschaft benannte                               
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten       
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall                               
ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Die Vollmachten mit Weisungen     
müssen ebenfalls in Textform erteilt werden. Ohne                              
Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten                
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt.                     
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge  
zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen                                   
oder von Anträgen entgegen.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten             
Stimmrechtsvertreters kann das den Aktionären zusammen                         
mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet   
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter         
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen                          
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 26.  
Februar 2019 (Eingang bei der Gesellschaft) postalisch, per Telefax oder E-Mail
(hauptversammlung2019@aurubis.com) an die oben genannte                        
Anmeldeadresse oder elektronisch per Internet unter                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.aurubis.com/hauptversammlung                                        
                                                                               
unter dem Punkt Abstimmung per Internet (Proxy-Voting) zu übermitteln.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der       
Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die                               
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der                
Hauptversammlung zu bevollmächtigen.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00     
(entspricht - aufgerundet auf die nächsthöhere volle                           
Aktienzahl - 195.313 Stückaktien) erreichen (die Mindestbeteiligung), können   
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht   
werden. Die Mindestbeteiligung muss                                            
der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von                   
Bankbescheinigungen genügt. Der oder die Antragsteller haben                   
ferner nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des      
Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber                            
der Aktien ist/sind und dass er/sie die Aktien bis zur Entscheidung des        
Vorstands über das Verlangen hält/halten (vgl. §§                              
122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG). Bei der Berechnung der           
Aktienbesitzzeit ist § 70 AktG zu beachten.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Verlangen ist schriftlich an die durch den Vorstand vertretene Gesellschaft
zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der                                   
Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das    
Ergänzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen                         
Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft spätestens bis zum 28. Januar
2019, 24:00 Uhr (MEZ) zugehen. Wir bitten, entsprechende Verlangen an folgende 
Adresse zu senden:                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aurubis AG                                                                     
                                                                               
Vorstand                                                                       
                                                                               
Hovestraße 50                                                                  
                                                                               
20539 Hamburg                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise
wie bei der Einberufung.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand     
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt                                
der Tagesordnung zu stellen. Etwaige Gegenanträge müssen der Gesellschaft      
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail spätestens                            
bis zum 13. Februar 2019, 24:00 Uhr (MEZ) mit Begründung ausschließlich unter  
der folgenden Adresse zugegangen sein:                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aurubis AG                                                                     
                                                                               
Konzernrechtsabteilung                                                         
                                                                               
Hovestraße 50                                                                  
                                                                               
20539 Hamburg                                                                  
                                                                               
Telefax: + 49 40 7883-39 90                                                    
                                                                               
E-Mail: Rechtsabteilunghv2019@aurubis.com                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu     
machende Gegenanträge von Aktionären werden einschließlich                     
des Namens des Aktionärs und einer Begründung des Antrags unverzüglich nach    
ihrem Eingang im Internet unter                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.aurubis.com/hauptversammlung                                        
                                                                               
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden     
ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich                              
gemacht.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die  
Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände                     
gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- 
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung                           
führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche
oder irreführende Angaben enthält. Eine Begründung                             
eines Gegenantrags braucht auch nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie   
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, auch wenn sie der Gesellschaft  
vorab fristgerecht übermittelt worden sind,                                    
in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort gestellt      
beziehungsweise unterbreitet werden. Das Recht eines                           
jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge  
zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu                                   
stellen, bleibt unberührt.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre sind ferner berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl von                  
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu unterbreiten.                
Für sie gilt die vorstehende Regelung sinngemäß mit der Maßgabe, dass der      
Wahlvorschlag nicht begründet zu werden braucht.                               
Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus       
braucht der Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich                           
gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und    
Wohnort (bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften                                 
Sitz) der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder bzw. des zur Wahl   
vorgeschlagenen Prüfers enthält und bei Vorschlägen                            
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht die Mitgliedschaft in anderen      
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt                               
ist.                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft                                 
verlangen, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands   
der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs.                                  
1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und      
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem                           
verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den               
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen                  
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen.                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach § 15 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der          
Versammlung jedoch ermächtigt, das Frage- und Rederecht                        
des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der Vorstand    
berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend                        
geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer                        
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen  
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der    
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.aurubis.com/hauptversammlung                                        
                                                                               
Information zum Datenschutz für Aktionäre                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aurubis AG, vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstands, Hamburg,       
verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von                            
Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung ('DS-GVO') personenbezogene Daten     
(Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,                    
Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte; gegebenenfalls Name,       
Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär                              
ggf. benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der in Deutschland geltenden 
Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären                                     
und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der                
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen      
Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der    
Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden,                               
übermittelt die ihr Depot führende Bank deren personenbezogenen Daten an die   
Aurubis AG. Die Verarbeitung der personenbezogenen                             
Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die      
Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung                             
und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend             
erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung                      
ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Die Aurubis AG speichert diese              
personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren                     
beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. Die  
Dienstleister der Aurubis AG, welche zum Zwecke                                
der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der       
Aurubis AG nur solche personenbezogenen Daten, welche                          
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und       
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung                              
der Aurubis AG.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer
Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf                                      
Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von     
Aktionären wird auf die Erläuterungen in der Einladung                         
zur Hauptversammlung, dort in den Abschnitten 'Recht auf Ergänzung der         
Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG' und 'Gegenanträge                         
von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG' sowie 'Wahlvorschläge von Aktionären    
nach § 127 AktG' verwiesen.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und 
Aktionärsvertreter von der Aurubis AG Auskunft                                 
über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO, Berichtigung ihrer     
personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung                         
ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der          
Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art.                          
18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen
von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit)                   
gemäß Art. 20 DS-GVO verlangen. Diese Rechte können die Aktionäre und          
Aktionärsvertreter gegenüber der Aurubis AG unentgeltlich                      
über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen:                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aurubis AG                                                                     
                                                                               
Konzernrechtsabteilung                                                         
                                                                               
Hovestraße 50                                                                  
                                                                               
20539 Hamburg                                                                  
                                                                               
Telefon: +49 40 7883-39 93                                                     
                                                                               
Telefax: +49 40 7883-39 90                                                     
                                                                               
E-Mail: dataprotection@aurubis.com                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein    
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde                            
entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen         
Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Freie und                          
Hansestadt Hamburg, in dem die Aurubis AG ihren Sitz hat, zu.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Datenschutzbeauftragter der Aurubis AG                                         
                                                                               
c/o Aurubis AG                                                                 
                                                                               
Konzernrechtsabteilung                                                         
                                                                               
Hovestraße 50                                                                  
                                                                               
20539 Hamburg                                                                  
                                                                               
Telefon: +49 40 7883-39 93                                                     
                                                                               
Telefax: +49 40 7883-39 90                                                     
                                                                               
E-Mail: dataprotection@aurubis.com                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hamburg, im Januar 2019                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aurubis AG                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anlage                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Lebenslauf der Aufsichtsratskandidatin                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Andrea Bauer                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Persönliche Daten                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Geburtsjahr 1966                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Geburtsort Bochum                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nationalität Deutsch                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Beruflicher Werdegang                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Seit 2015 Mitglied der Geschäftsführung der VDM Metals Holding GmbH, Werdohl,  
und div. Tochtergesellschaften im In- und Ausland                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
  Chief Financial Officer (CFO) der VDM Metals Group                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2013 Finanzvorstand der Kontron AG, Eching                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2004 - 2013 Chief Financial Officer (CFO) der VAC Gruppe und Geschäftsführerin 
der Vacuumschmelze GmbH & Co. KG,                                              
Mitglied des Board der SanVac, Beijing, China;                                 
Mitglied des Board der Neorem Ulvila, Finnland                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2000 - 2004 thyssenkrupp:                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2002 - 2004 Abteilungsdirektorin 'Internationale Bilanzierung' der thyssenkrupp
AG                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2000 - 2002 CFO der Xtend, Geschäftsführerin der Xtend Holding GmbH, Essen     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1994 - 2000 KPMG, Düsseldorf und New York                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1990 - 1994 Price Waterhouse, Düsseldorf und Paris                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ausbildung                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1999 US Certified Public Accountant (CPA)                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1996 Wirtschaftsprüferin                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1994 Steuerberaterin                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
1985 - 1990 Studium der Wirtschaftswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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18.01.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch               

Unternehmen: Aurubis AG            

             Hovestraße 50         

             20539 Hamburg         

             Deutschland           

E-Mail:      b.frenzel@aurubis.com 

Internet:    http://www.aurubis.com







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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767559  18.01.2019