Amazon com : Verbände sehen geplante Änderungen im Wettbewerbsrecht kritisch
Am 24. Januar 2020 um 15:48 Uhr
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Mehrere Wirtschaftsverbände haben zurückhaltend auf die geplante Änderung des Wettbewerbsrechts reagiert.
"Mit dem Gesetz würde Deutschland die Bildung international wettbewerbsfähiger Digitalunternehmen erschweren", sagte Iris Plöger vom Industrieverband BDI am Freitag. Außerdem werde mit den Sondervorschriften die Schere zwischen deutschem und europäischem Recht weiter geöffnet. Rebekka Weiß vom Digitalverband Bitkom sagte, der Referentenentwurf sei so unklar formuliert, dass es negative Folgen für junge aufstrebende Unternehmen geben könnte, die das Gesetz eigentlich fördern wolle. Wenn gegen einzelne Geschäftsmodelle vorgegangen werde, berge das die Gefahr, am Ende zu viele Unternehmen zu treffen.
Das Bundeswirtschaftsministerium will mit der sogenannten GWB-Novelle den Wettbewerb in der Digitalbranche erleichtern und das Kartellamt stärken. Die Bonner Behörde soll eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen können, was auf große Konzerne wie Google, Amazon und Facebook abzielt. Auch soll der Umgang mit Daten der Nutzer stärker vom Kartellamt berücksichtigt werden - und User generell ihre Daten leichter zu anderen Plattformen mitnehmen können. Zudem soll sich die Behörde im Digitalbereich auf die Kontrolle größerer Fusionen konzentrieren und leichter einstweilige Maßnahmen erlassen können.
Für die Novelle werden derzeit die Länder und Verbände befragt. Faire Wettbewerbsbedingungen führten am Ende zu besseren und günstigeren Produkten, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier.
Amazon.com, Inc. ist einer der Weltmarktführer im Online-Vertrieb von Produkten an die breite Öffentlichkeit. Der Konzern betreibt auch einen Marktplatz, auf dem Privatpersonen und Vertriebsunternehmen ihre Kauf- und Verkaufstransaktionen für Waren und Dienstleistungen abwickeln können. Die Tätigkeit ist auf drei Produkt- und Dienstleistungsfamilien ausgerichtet: - Elektronik- und Computerprodukte: Spielzeug, Kameras, Computer, Laptops und Peripheriegeräte, Fernsehgeräte, Stereoanlagen, Lesegeräte, drahtlose Kommunikationsprodukte usw. Amazon.com bietet auch Küchen- und Gartengeräte, Kleidung, Schönheitsprodukte, etc. an; - Kulturprodukte: Bücher, Musikprodukte, Videospiele und DVDs; - Sonstiges: vor allem Internetschnittstellen und Anwendungsentwicklungsdienste. Der Nettoumsatz teilt sich nach Einnahmequellen in den Verkauf von Dienstleistungen (55,5%) und den Verkauf von Produkten (44,5%) auf. Der Nettoumsatz verteilt sich geografisch wie folgt: Vereinigte Staaten (68,8%), Deutschland (6,5%), Großbritannien (5,9%), Japan (4,5%) und Sonstige (14,3%).