DGAP-News: Alexanderwerk Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Alexanderwerk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.06.2018 in Remscheid mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

29.05.2018 / 15:06
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Alexanderwerk Aktiengesellschaft Remscheid ISIN DE0005032007 / WKN 503200 Ergänzung der Tagesordnung der
ordentlichen Hauptversammlung vom 22.06.2018


Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 14. Mai 2018 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Alexanderwerk AG für Freitag, 22. Juni 2018, 11:00 Uhr, im Kulturzentrum Klosterkirche, Klostergasse 8, 42897 Remscheid, einberufen.

Der Aktionär Jan Peter Arnz, Remscheid, hat gemäß § 122 Abs. 2 AktG ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gestellt.

Folgender Gegenstand wird auf die Tagesordnung der am 22.06.2018 stattfindenden Hauptversammlung gesetzt:

5.

Beschlussfassung über die Änderung von § 10 Satz 1 der Satzung

Herr Arnz hat folgendes Verlangen unterbreitet:

§ 10 Satz 1 der Satzung lautet gegenwärtig:
'Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern.'

Diese Formulierung in § 10 Satz 1 ('. mindestens drei .') ist als sogenannte variable Angabe unzulässig und muss daher geändert werden. Vergleiche hierzu Hüffer/Koch, Aktiengesetz, § 95 Rn. 3, 'variable Angaben (wenigstens 3 höchstens 9) sind unzulässig.'

Deshalb soll die Satzung berichtigt und eine bestimmte Zahl festgelegt werden. Zusätzlich soll bei der Gelegenheit die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder von drei auf künftig sechs Mitglieder erhöht werden.

Hierzu schlägt Herr Arnz vor, Folgendes zu beschließen.

'§ 10 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat besteht aus sechs (6) Mitgliedern.'

Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden im Rahmen der Hauptversammlung zu dem Beschlussvorschlag Stellung nehmen.

 

Remscheid, im Mai 2018

Alexanderwerk

Der Vorstand



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