DGAP-Ad-hoc: 1&1 Drillisch Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 1&1 Drillisch AG beschließt Aktienrückkaufprogramm Der Vorstand der 1&1 Drillisch AG hat heute beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sollen bis zu 2.000.000 Aktien der Gesellschaft (das entspricht ca. 1,13 % des Grundkapitals) zurückgekauft werden. Das Volumen des Aktienrückkaufprogramms beträgt insgesamt bis zu 80.000.000,00 EUR. Das Programm wird durch den Rückkauf von Aktien über die Börse durchgeführt werden. Damit macht die 1&1 Drillisch AG von der durch die außerordentliche Hauptversammlung am 12. Januar 2018 erteilten Ermächtigung Gebrauch. Nach der Ermächtigung dürfen bis zum 11. Januar 2023 Aktien in Höhe von bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft über die Börse zurückgekauft werden. Von der Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht und die Gesellschaft hält aktuell keine eigenen Aktien. Für die Verwendung der zurückgekauften Aktien kommen alle nach der Ermächtigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Januar 2018 zulässigen Zwecke in Betracht. Die Aktien können auch eingezogen werden. Der Aktienrückkauf wird sich an den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 orientieren. Weitere Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht werden. Die 1&1 Drillisch AG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen.
1&1 Drillisch AG
22.10.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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