Xinming China Holdings Limited gab bekannt, dass auf die Mitteilung des Unternehmens vom 31. Oktober 2023 verwiesen wird. Die Veröffentlichung der ausstehenden Finanzergebnisse war für den 29. Dezember 2023 vorgesehen. Aufgrund des Wechsels des Wirtschaftsprüfers wird sich die Veröffentlichung der Ausstehenden Finanzergebnisse jedoch voraussichtlich weiter verzögern.

Da die Veröffentlichung der ausstehenden Finanzergebnisse noch aussteht, verzögern sich auch die Veröffentlichung und der Versand des Geschäftsberichts 2022 und des Zwischenberichts 2023 entsprechend. Weitere Bekanntmachungen werden von der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den Börsenzulassungsregeln und den Anforderungen des SFO gemacht, sobald dies angemessen ist. Gemäß Regel 13.46(2)(a) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, den Jahresbericht 2022 spätestens vier Monate nach dem Datum, an dem der Finanzzeitraum endete, d.h. am oder vor dem 30. April 2023, an seine Aktionäre zu senden.

Gemäß Regel 13.46(2)(b) der Börsenzulassungsregeln muss das Unternehmen den geprüften Jahresabschluss 2022 seinen Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres oder des Rechnungslegungszeitraums, auf den sich der Jahresabschluss bezieht, vorlegen. Gemäß den Regeln 13.49(6) und 13.48(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet,: (i) die ungeprüften Zwischenergebnisse 2023 spätestens zwei Monate nach dem Ende des Sechsmonatszeitraums zu veröffentlichen und (ii) den Zwischenbericht 2023 spätestens drei Monate nach dem Ende des Sechsmonatszeitraums an die Aktionäre zu versenden. Die verspätete Veröffentlichung der ausstehenden Finanzergebnisse und der ausstehenden Berichte durch das Unternehmen stellt einen Verstoß gegen Regel 13.46(2)(a), Regel 13.46(2)(b), Regel 13.49(6) und Regel 13.48(1) der Börsenordnung dar.

Es wird erwartet, dass die ausstehenden Berichte kurz nach der Bekanntgabe der ausstehenden Finanzergebnisse veröffentlicht werden.