VOQUZ Labs AG

Kurfürstendamm 11

10719 Berlin

ISIN: DE000A3CSTW4

WKN A3CSTW

Ordentliche Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Montag, den 24. Juli 2023 um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr)

im

Roomers Hotel Munich,

Tagungsraum Roomers 2,

Landsberger Straße 68,

80339 München

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

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TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das Geschäftsjahr 2022

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jah- resabschluss bereits gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.

Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.voquzlabs.com im Be- reich Investor Relations / BERICHTE & PUBLIKATIONEN eingesehen werden.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres

2022 in Höhe von EUR 706.090,03 wie folgt zu verwenden:

Vortrag des Bilanzgewinns in voller Höhe von EUR 706.090,03 auf neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge-

schäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers der Gesellschaft jeweils für das Geschäftsjahr 2023

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Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirt- schaftsprüfer Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, zum Ab- schlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

6. Satzungsänderung (Anzahl Mitglieder des Aufsichtsrats)

Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats soll von derzeit vier Mitgliedern auf fünf Mitglieder erhöht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung wie folgt zu ändern: § 6 Abs. (1) Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

"Der Aufsichtsrat besteht aus fünf (5) Mitgliedern."

Der Aufsichtsrat besteht bisher aus vier Mitgliedern. Die Satzung kann wie nun beabsichtigt eine bestimmte höhere Zahl festsetzen. Die Zahl muss nur dann durch drei teilbar sein, wenn dies zur Erfüllung mitbestimmungsrechtlicher Vorgaben er- forderlich ist (§ 95 AktG); dies ist vorliegend nicht der Fall.

7. Neuwahl Mitglieder des Aufsichtsrates

Sofern die Satzung aufgrund der Beschlussfassung zu TOP 6 geändert werden sollte und sobald die Satzungsänderung eingetragen wurde, wäre der Aufsichtsrat zu ergänzen. Hat also der Wahl eine Satzungsänderung vorauszugehen, so wird diese nach § 181 Abs. 3 AktG zwar erst mit Eintragung wirksam. Die Aufsichts- ratsmitglieder können aber zugleich mit Beschlussfassung über die Satzungsän- derung gewählt werden; der Wahlbeschluss steht dann unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Satzungsänderung.

Dies vorausgeschickt schlägt der Aufsichtsrat vor -aufschiebend bedingt auf die Eintragung der Satzungsänderung nach TOP 6- nachfolgende Person zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats für die gesetzliche Höchstdauer zu bestellen:

Herr Felix Kaiser geboren am: 08.03.2000 Beruf: Physiker

wohnhaft: 86673 Bergheim, Deutschland

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Herr Kaiser ist nicht Mitglied in anderen Aufsichtsräten und erfüllt auch alle sons- tigen Voraussetzungen des § 100 II AktG.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Dem Aufsichtsrat besteht -nach Eintragung der Satzungsänderung nach TOP 6- satzungsgemäß aus fünf Mitgliedern.

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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur dieje- nigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes nach Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen zur Hauptversammlung anmelden.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung (03.07.2023, 00:00 Uhr) beziehen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nach- folgend genannten Adresse:

VOQUZ Labs AG z.H. Vorstand Kurfürstendamm 11 10719 Berlin

E-Mail: hauptversammlung@voquzlabs.com

mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (17.07.2023, 24:00 Uhr) unter vorge- nannter Adresse zugegangen sein. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres An- teilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversamm- lung übersandt.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Sofern unsere Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, hin.

Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Für die Voll- machtserteilung muss dieses Vollmachtsformular nicht zwingend verwendet werden.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nach- weis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).

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VOQUZ Labs AG published this content on 14 June 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 14 June 2023 15:24:07 UTC.