Deutsche Annington erreicht Mindestannahmequote
bei GAGFAH-Übernahmeangebot
  • 74,41% aller derzeit ausstehenden GAGFAH-Aktien angedient, einschließlich in GAGFAH-Aktien wandelbarer Finanzinstrumente
  • Veröffentlichung endgültiger Annahmequote der ersten Annahmefrist voraussichtlich am 26. Januar 2015
  • Weitere Annahmefrist für GAGFAH-Aktionäre voraussichtlich vom 27. Januar 2015 bis zum 9. Februar 2015

Bochum, 21. Januar 2015 - Die Deutsche Annington Immobilien SE ("Deutsche Annington") hat noch vor Ablauf der Annahmefrist ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für die Aktionäre der GAGFAH S.A. ("GAGFAH") die Mindestannahmequote erreicht. Dies unterstellt, dass sich das Grundkapital der GAGFAH bis zum Ablauf der Annahmefrist am 21. Januar 2015, 24:00 Uhr MEZ, nicht erhöht. Zum 21. Januar 2015, 14:00 Uhr, wurde das am 19. Dezember 2014 veröffentlichte Angebot bereits von 74,41% aller derzeit ausstehenden GAGFAH-Aktien angenommen. Dies schließt auch die von der Deutsche Annington gehaltenen Finanz- oder sonstigen Instrumente betreffend GAGFAH-Aktien, insbesondere die von der GAGFAH am 20. Mai 2014 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, die zum Erwerb von GAGFAH-Aktien führen können, ein. Die Deutsche Annington wird die endgültige Annahmequote voraussichtlich am 26. Januar 2015 veröffentlichen.

"Wir freuen uns sehr über die durchweg positive Aufnahme unseres Vorhabens, die beiden Unternehmen Deutsche Annington und GAGFAH zu einem führenden deutschen Wohnungsunternehmen mit rund 350.000 Wohneinheiten zusammenzuführen", sagt Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Annington. "Sobald wir die weiteren erforderlichen Voraussetzungen erfüllt haben, werden wir gemeinsam mit dem GAGFAH-Management die Zusammenlegung einleiten."

Der Vollzug des Angebots ist unter anderem abhängig von einer kartellrechtlichen Freigabe sowie weiteren Bedingungen; das formale Closing wird noch im 1. Quartal 2015 erwartet.

Die Angebotsunterlage sieht vor, dass Aktionäre der GAGFAH das Angebot bis zum 21. Januar 2015, 24 Uhr (MEZ), annehmen können. Aktionäre, die das Angebot nicht innerhalb der vorgenannten Annahmefrist angenommen haben, können das Angebot noch innerhalb der weiteren Annahmefrist annehmen, die voraussichtlich am 27. Januar 2015 beginnt und am 9. Februar 2015, 24:00 Uhr (MEZ), enden wird.

Ansprechpartner:

Klaus Markus
Leiter Konzernkommunikation
Telefon 0234 314 - 1149
Klaus.Markus@deutsche-annington.com

Thomas Eisenlohr
Leiter Investor Relations
Telefon: 0234 314 - 2384
Thomas.Eisenlohr@deutsche-annington.com

Über die Deutsche Annington
Die Deutsche Annington ist Deutschlands führendes privates Immobilienunternehmen nach Portfoliowert und Anzahl der Wohneinheiten. Zum 30. September 2014 gehörten der Deutsche Annington rund 184.000 Wohneinheiten mit einem Wert von 11,4 Mrd. €. Das Unternehmen ist deutschlandweit vertreten. Die Deutsche Annington mit Sitz in Düsseldorf beschäftigt mehr als 3.400 Mitarbeiter.

Zusatzinformationen zu den Aktien der Deutsche Annington:
Zulassung: Regulierter Markt / Prime Standard, Frankfurter Wertpapierbörse
ISIN: DE000A1ML7J1
WKN: A1ML7J
Common Code: 094567408
Sitz der Deutsche Annington: Münsterstrasse 248, 40470 Düsseldorf, Deutschland
Geschäftsanschrift der Deutschen Annington: Philippstrasse 3, 44803 Bochum, Deutschland

Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Tausch noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von GAGFAH-Aktien dar. Auch stellt diese Bekanntmachung weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Deutsche Annington-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen ergeben sich aus der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Angebotsunterlage. Investoren und Inhabern von GAGFAH-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.

Die Deutsche Annington-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Deutsche Annington-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Deutsche Annington-Aktien gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in den USA statt. Sofern die Deutsche Annington-Aktien nach der Einschätzung von Deutsche Annington Immobilien SE gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 einem U.S. Aktionär weder angeboten noch an diesen übertragen werden dürfen, erhält dieser U.S. Aktionär, der wirksam dieses Angebot annimmt, anstatt der ihm zustehenden Anzahl an Deutsche Annington-Aktien einen entsprechenden Barbetrag in Euro aus der Veräußerung der jeweiligen Anzahl von Deutsche Annington-Aktien.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Deutsche Annington Immobilien SE oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar GAGFAH-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf GAGFAH-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Deutsche Annington Immobilien SE und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Annington Immobilien SE und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Deutsche Annington Immobilien SE oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.


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