Vonovia SE: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Deutsche Wohnen AG

Vonovia SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

25.01.2016 17:45

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WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MAßGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN

BEGRÜNDEN WÜRDE.

* Vonovia legt Mindestannahmeschwelle unwiderruflich auf 50% fest

* Angebotsfrist verlängert sich um zwei Wochen

Bochum, 25. Januar 2016 - Vorstand und Aufsichtsrat der Vonovia SE

("Vonovia") haben im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebot der Vonovia für sämtliche auf den Inhaber lautende

Stückaktien der Deutsche Wohnen AG ("Angebot") beschlossen, dass die in der

am 1. Dezember 2015 veröffentlichten Angebotsunterlage genannte

Mindestannahmeschwelle auf 50 % (unverwässert) festgelegt wird. Diese

Festlegung ist unwiderruflich, da weitere Änderungen des Angebots

gesetzlich nicht mehr zulässig sind (§ 21 Abs. 6 WpÜG).

Aufgrund der Anpassung der Annahmeschwelle verlängert sich die Annahmefrist

des Angebots kraft Gesetzes um zwei Wochen. Die Aktionäre der Deutsche

Wohnen AG können das Angebot daher noch bis zum 9. Februar 2016, 24:00 Uhr

MEZ annehmen.

Wichtige Information:

Die angebotenen Vonovia-Aktien wurden und werden nicht nach den

Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen

Fassung registriert und dürfen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht

in den USA angeboten oder verkauft werden.

Kontakt:

Deutsche Annington Immobilien SE

Thomas Eisenlohr

Leiter Investor Relations

Telefon: 0234-314-2384

Thomas.Eisenlohr@deutsche-annington.com

Deutsche Annington Immobilien SE

Klaus Markus

Leiter Konzernkommunikation

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Klaus.Markus@deutsche-annington.com

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