Vor der Anschaffung ist die passende Erwerbsform (z.B. einzelner Eigentümer, Miteigentums-gemeinschaft, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Privatstiftung, etc.) zu klären, wobei neben anderen Aspekten auch viele steuerliche Punkte zu berücksichtigen sind, wie etwa die unterschiedliche Höhe der Steuerbelastung, die laufende Gewinnermittlung (Privatvermögen vs. Betriebsvermögen), steuerliche Konsequenzen bei einer unentgeltlichen Übertragung oder die Unterschiede bei der Immobilienertragsteuer, der Grunderwerbsteuer und der Umsatzsteuer bei einer späteren Veräußerung. Im Rahmen des Ankaufes einer Vorsorgewohnung müssen zudem 3,5 % Grunderwerbsteuer und 1,1 % Eintragungsgebühr vom Kaufpreis mit einkalkuliert werden.

Volksbank Vorarlberg e. Gen. veröffentlichte diesen Inhalt am 30 December 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 11 January 2017 09:34:00 UTC.

Originaldokumenthttp://www.volksbank-vorarlberg.at/m101/volksbank/zib/de/news/details/steuer/1701_vorsorgewohnung.jsp?branch=m001_45710

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