Materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und die z. B. eine Errichtung/Erweiterung der Betriebsstätte, eine Diversifizierung der Produkte/Dienstleistungen oder eine Änderung des Produktionsprozesses zum Inhalt haben, und die bei Kleinst- und Kleinunternehmen zumindest um EUR 50.000,00 (Investitionszuwachs) und bei Mittleren Unternehmen zumindest um EUR 100.000,00 höher liegen als der Wert der durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre (spätestens neun Monate nach Bilanzstichtag ist der aktuellste Jahresabschluss heranzuziehen).

Unternehmen, die nicht drei volle Jahresabschlüsse für die Berechnung der neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens heranziehen können, sind nicht förderbar.

Volksbank Vorarlberg e. Gen. veröffentlichte diesen Inhalt am 28 December 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 11 January 2017 09:34:00 UTC.

Originaldokumenthttp://www.volksbank-vorarlberg.at/m101/volksbank/zib/de/news/details/business/1701_investitionszuwachspr.jsp?branch=m001_45710

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