Viscom AG: Viscom AG voraussichtlich von neuer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) betroffen

Viscom AG / Schlagwort(e): Rechtssache

22.01.2016 11:59

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Viscom AG: Viscom AG voraussichtlich von neuer Rechtsprechung des

Bundesfinanzhofs (BFH) betroffen

Hannover, 22.01.2016 - Die Viscom AG (ISIN DE0007846867) wird aufgrund des

ergangenen Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.01.2016 zur

Besteuerung von Dividendenerträgen im Rahmen der Wertpapierleihe

Rückstellungen für das Geschäftsjahr 2015 bilden.

Nach diesem Urteil sind Dividendenerträge für noch nicht abgeschlossene

Steuerjahre, welche der Entleiher im Rahmen eines Wertpapierleihgeschäfts

generiert hat, unter Umständen nicht als steuerbefreit anzusehen. In der

Vergangenheit wurden diese Erträge hingegen von den Finanzbehörden

regelmäßig als steuerbefreit behandelt.

Die Viscom AG hat - wie viele andere Unternehmen - im Jahre 2006 von dem

Instrumentarium der Wertpapierleihe Gebrauch gemacht und ist aus diesem

Grund voraussichtlich von dem veröffentlichten Urteil des BFH betroffen.

Die zu bildenden Rückstellungen orientieren sich an dem Grundsatz

kaufmännischer Vorsicht und beinhalten etwaige nachträgliche

Steuerzahlungen sowie die damit verbundenen Zinszahlungen. Nach unserer

Einschätzung wird diese Rückstellung das Periodenergebnis des Konzerns für

das Geschäftsjahr 2015 um ca. 2,5 Mio. EUR belasten. Dieser Betrag setzt

sich aus einem Steuermehraufwand von rund 1,7 Mio. EUR und einem erwarteten

Zinsaufwand auf Steuern von rund 0,8 Mio. EUR zusammen.

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Tel.: +49-511-94996-861

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