Bern (awp) - Systemrelevante Banken sollen aufgrund von Too-big-to-fail-Instrumenten nicht zusätzlich steuerlich belastet werden, weil sie diese Instrumente über ihre Konzernobergesellschaft herausgeben müssen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen und die Botschaft ans Parlament überwiesen.

Der Bundesrat hatte bereits letzten Sommer ein entsprechendes Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. In dieser hatten Wirtschaftskreise kritisiert, die Vorlage sei einseitig auf die steuerlichen Rahmenbedingungen von Banken fokussiert. Der Bundesrat erachte die Stossrichtung der Vorlage aber weiterhin als sachgerecht, hält dieser am Mittwoch fest.

Als "Too-big-to-fail" gelten Credit Suisse, UBS, die Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und Postfinance.

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