KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Donnerstag (9.00 Uhr), wie lange ein Immobilienmakler einen Kunden an sich binden darf. Eine Frau wollte ihre Eigentumswohnung über die örtliche Sparkasse verkaufen. Der Auftrag war auf sechs Monate befristet. Eine Klausel sah aber vor, dass sich der Vertrag immer wieder um drei Monate verlängert, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Als die sechs Monate um waren, fand die Frau über einen anderen Makler einen Käufer. Den ersten Vertrag mit der Kreissparkasse Waiblingen hatte sie nicht gekündigt. Die Sparkasse will wegen der entgangenen Provisionen nun mehr als 15 500 Euro. (Az. I ZR 40/19)

Die Karlsruher Richter klären, ob die Klausel zulässig ist oder Verbraucher unangemessen benachteiligt. Davon könnten auch andere Maklerkunden profitieren. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen./sem/DP/nas