TWC Enterprises Limited ("TWC") führt wieder einen Dividenden-Wiederanlageplan ("DRIP") ein, um in Kanada ansässigen Aktionären die Möglichkeit zu geben, alle auf ihre TWC-Stammaktien (die "TWC-Aktien") gezahlten Bardividenden automatisch in zusätzliche TWC-Stammaktien (die "DRIP-Aktien") zu reinvestieren. Die Teilnahme am DRIP ist optional und hat keinen Einfluss auf die Bardividenden der Aktionäre, es sei denn, sie entscheiden sich für die Teilnahme am DRIP. Nur künftige von TWC erklärte Dividenden können in den DRIP reinvestiert werden, beginnend mit der Dividende, die am 15. September 2022 für TWC-Aktionäre gezahlt wird, die am 31. August 2022 eingetragen sind.

Die im Rahmen des DRIP auszugebenden TWC-Aktien werden aus dem Eigenbestand der TWC zu einem Preis ausgegeben, der dem volumengewichteten durchschnittlichen Handelspreis der TWC-Aktien an der Toronto Stock Exchange für die fünf (5) Handelstage unmittelbar vor dem entsprechenden Dividendenzahlungstermin entspricht. Um am DRIP teilzunehmen, müssen eingetragene Aktionäre ein ordnungsgemäß ausgefülltes Anmeldeformular mindestens fünf (5) Geschäftstage vor dem entsprechenden Dividendenstichtag bei der TSX Trust Company (der "Agent") einreichen. Eingetragene Aktionäre, die am DRIP für die Dividende vom 15. September 2022 teilnehmen möchten, müssen dem Agenten bis spätestens 17:00 Uhr (EDT-Zeit) am 24. August 2022 ein ausgefülltes Anmeldeformular zukommen lassen.

Begünstigte Aktionäre, die am DRIP teilnehmen möchten, sollten sich an ihren Finanzberater, Makler, Investmenthändler, ihre Bank, ihr Finanzinstitut oder einen anderen Vermittler wenden, über den sie ihre TWC-Aktien halten, um sich über die geltende Anmeldefrist zu erkundigen und um die Teilnahme am DRIP zu beantragen. Der Aktionär von TWC, Herr Rai Sahi, hat angegeben, dass die TWC-Aktien, die ihm und seiner Holdinggesellschaft gehören, am DRIP teilnehmen werden. Herr Sahi und seine Holdinggesellschaft besitzen etwa 80% der TWC-Aktien (auf nicht verwässerter Basis).

Im Zusammenhang mit dem DRIP fallen für die Teilnehmer keine Provisionen, Servicegebühren oder Maklergebühren an. Nutznießende Aktionäre, die über ihren Finanzberater, Makler, Investmenthändler, ihre Bank, ihr Finanzinstitut oder einen anderen Vermittler am DRIP teilnehmen möchten, sollten sich jedoch bei diesem Vermittler erkundigen, ob und welche Gebühren er für die Teilnahme am DRIP in ihrem Namen erhebt oder ob die Richtlinien des Nominees zu Kosten führen, die der nutznießende Aktionär zu tragen hat. Im Zusammenhang mit der Beendigung der Teilnahme am DRIP oder dem Rückzug oder der Veräußerung von DRIP-Aktien können Provisionen, Servicegebühren, Maklergebühren und andere Verwaltungsgebühren anfallen.

Die Teilnahme am DRIP entbindet die TWC-Aktionäre nicht von der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, die für Dividenden, die in DRIP-Aktien reinvestiert werden, anfallen können. Die Aktionäre sollten ihre Steuerberater bezüglich der steuerlichen Auswirkungen ihrer Teilnahme am DRIP unter Berücksichtigung ihrer besonderen Umstände konsultieren.