The Grounds lädt Anleihegläubiger der Wandelanleihe 2021/2024 zu Abstimmung über
Verlängerung zu modifizierten Bedingungen ein - wesentliche Anleihegläubiger haben vorab
Zustimmung signalisiert

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EQS-News: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Anleihe
The Grounds lädt Anleihegläubiger der Wandelanleihe 2021/2024 zu Abstimmung
über Verlängerung zu modifizierten Bedingungen ein - wesentliche
Anleihegläubiger haben vorab Zustimmung signalisiert

28.11.2023 / 10:00 CET/CEST
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The Grounds lädt Anleihegläubiger der Wandelanleihe 2021/2024 zu Abstimmung
über Verlängerung zu modifizierten Bedingungen ein - wesentliche
Anleihegläubiger haben vorab Zustimmung signalisiert

  * Vorschlag zur Umwandlung der Wandelanleihe 2021/2024 in eine
    Unternehmensanleihe bei Verlängerung der Laufzeit um drei Jahre und
    Erhöhung des Zinssatzes auf 8 % p.a.

  * Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung vom 14. bis 18.
    Dezember 2023 möglich

  * Zweiter Schritt des im Oktober 2023 angekündigten Gesamtkonzepts der
    künftigen Finanzierungsstruktur

  * Vorbereitung einer möglichen Kapitalerhöhung im Jahr 2024

Berlin, 28.11.2023 - Die The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds
/ ISIN: DE000A2GSVV5) lädt die Anleihegläubiger ihrer Wandelanleihe
2021/2024 zu einer Abstimmung über eine Verlängerung der Laufzeit der
Anleihe bei modifizierten Anleihebedingungen ein. Der zur Abstimmung
stehende Vorschlag sieht eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei
Jahre inklusive einer Option der Emittentin auf eine einmalige weitere
Verlängerung um zwei Jahre vor. Zugleich wird eine Erhöhung des Zinssatzes
auf 8 % p. a. vorgeschlagen. Falls die Emittentin von der
Verlängerungsoption Gebrauch machten sollte, wäre damit eine weitere
Erhöhung des Zinssatzes auf 10 % p. a. verbunden. Parallel dazu ist eine
Streichung des Wandlungsrechts vorgesehen, sodass die Wandelanleihe in eine
Unternehmensanleihe umstrukturiert wird. Weitere Bestandteile des Vorschlags
sind ein Recht der Emittentin zur vorzeitigen Kündigung und Rückzahlung der
Anleihe zu 100 % des Nennbetrages bis zum Ende der verlängerten Laufzeit,
die am 18. Februar 2027 endet, eine Ausnahmeregelung in der
Kontrollwechsel-Definition für den Fall einer Beteiligung der H.I.G. Capital
an The Grounds, so dass dieser kein Sonderkündigungsrecht der
Anleihegläubiger auslösen würde, sowie eine Verpflichtung der Emittentin zur
Begrenzung von Ausschüttungen und zur Einhaltung einer Verschuldungsgrenze.
Wesentliche Anleihegläubiger der Wandelanleihe haben im Rahmen von
Vorgesprächen bereits signalisiert, dass sie dem Vorschlag zustimmen wollen.

Die Abstimmung über die Verlängerung der Wandelanleihe zu veränderten
Konditionen ist der zweite Schritt im Rahmen des im Oktober 2023
angekündigten Gesamtkonzepts der künftigen Finanzierungsstruktur von The
Grounds. In einem ersten Schritt hatte die H.I.G. Capital bereits eine
besicherte Anleihe von The Grounds über 10 Mio. EUR zur Finanzierung der
Beschleunigung laufender Immobilienprojekte gezeichnet. Zugleich ist die
vorgeschlagene Restrukturierung der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 eine
wichtige Voraussetzung für die strategische Partnerschaft mit H.I.G. Capital
und den gegebenenfalls aus einer möglichen Kapitalerhöhung im Jahr 2024
resultierenden Mittelzufluss zur Finanzierung von Investitionen in das
weitere Wachstum von The Grounds in den kommenden Jahren.

Wie am 13. Oktober 2023 im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anleihe durch
H.I.G. Capital mitgeteilt, erwägen Vorstand und Aufsichtsrat von The
Grounds, der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung im
Volumen von mindestens ca. EUR 40 Mio. und bis zu EUR 75 Mio. vorzuschlagen.
Für diesen Fall haben sich die gegenwärtigen Hauptaktionäre von The Grounds,
die zusammen 73 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft halten, bereits
verpflichtet, ihre Bezugsrechte an die H.I.G. zu übertragen und der
Kapitalerhöhung zuzustimmen. Sollte sich die H.I.G. für die Ausübung ihrer
Option entscheiden, sollen die Erlöse aus der Bezugsrechtsemission für die
weitere Expansion von The Grounds verwendet werden.

Die Entscheidung über den Vorschlag zur Umwandlung der Wandelanleihe in eine
Unternehmensanleihe mit den genannten Konditionen wird im Rahmen einer
Abstimmung ohne Versammlung getroffen. Hierzu ruft The Grounds die Inhaber
der Wandelanleihe 2021/2024 für den Zeitraum von Donnerstag, den 14.
Dezember 2023, um 0:00 Uhr bis einschließlich Montag, den 18. Dezember 2023,
um 24:00 Uhr, zur Stimmabgabe auf. Die entsprechenden Unterlagen zur
Abstimmung ohne Versammlung sind auf der Internetseite der The Grounds in
der Rubrik "Investor Relations - Wandelanleihe" vom Zeitpunkt der
Veröffentlichung der Aufforderung zur Stimmabgabe im Bundesanzeiger an heute
ab 15 Uhr unter
https://www.thegroundsag.com/de/investor-relations/wandelanleihe/ verfügbar.

Unternehmenskontakt:
The Grounds Real Estate Development AG
Jacopo Mingazzini, Vorstand
Charlottenstraße 79-80, 10117 Berlin
T. +49 (0) 30 2021 6866
F. +49 (0) 30 2021 6849
E-Mail: info@tgd.ag
Web: www.thegroundsag.com

Investor Relations:
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Ingo Janssen, Geschäftsführer
Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10
22297 Hamburg
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Pressekontakt:
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E-Mail: dietze@rueckerconsult.de
Web: www.rueckerconsult.de

Über The Grounds
Die The Grounds-Gruppe realisiert wohnwirtschaftliche Projekte in deutschen
Metropolregionen. Darüber hinaus hält die The Grounds-Gruppe ein stetig
wachsendes Wohnungsportfolio im Anlagevermögen. Die The Grounds Real Estate
Development AG ist im gehobenen Freiverkehrssegment Primärmarkt der Börse
Düsseldorf (ISIN: DE000A2GSVV5) notiert, hat Ihren Sitz in Berlin und ein
Büro in Stuttgart.

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