SYNLAB AG

JAHRESABSCHLUSS 2023

SYNLAB AG

Inhalt

1.

Vorbemerkung

3

2.

Bilanz

4

3.

Gewinn- und Verlustrechnung

6

4.

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

7

4.1

Allgemeine Angaben

7

4.2

Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze

7

4.3

Erläuterungen zur Bilanz

9

4.4

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

13

4.5

Sonstige Pflichtangaben

14

4.5.1

Haftungsverhältnisse

14

4.5.2

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

14

4.5.3 Organe der SYNLAB AG

14

4.5.4

Organbezüge

16

4.5.5

Honorare des Abschlussprüfers

16

4.5.6 Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

17

4.5.7

Mindeststeuergesetz

17

4.5.8 Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

17

4.5.9

Ergebnisverwendungsvorschlag

18

5.

Anlage zum Anhang

19

6.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

30

2

SYNLAB AG

1. Vorbemerkung

Der Lagebericht der SYNLAB AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2023 veröffentlicht.

Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der SYNLAB AG für das Geschäftsjahr 2023 werden der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unter- nehmensregister übermittelt.

Der Jahresabschluss der SYNLAB AG sowie der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2023 stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter Finanzberichte & Präsentationen zur Verfügung.

3

SYNLAB AG

2. Bilanz

4

SYNLAB AG

5

SYNLAB AG

3. Gewinn- und Verlustrechnung

6

SYNLAB AG

4. Anhang für das Geschäftsjahr 2023

4.1 Allgemeine Angaben

Die SYNLAB AG (im Folgenden auch "Gesellschaft") hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 246540 eingetragen.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Der Jahresabschluss der SYNLAB AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches und unter Berücksichtigung der Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt.1

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Geschäftsjahr unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt.

Als oberstes Mutterunternehmen gemäß § 290 Abs. 1 HGB stellt die SYNLAB AG für das Geschäftsjahr vom

1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften gemäß § 315e Abs. 1 HGB auf.

Die Offenlegung von Jahresabschluss und Konzernabschluss erfolgt durch elektronische Übermittlung an die das Unternehmensregister führende Stelle zur Einstellung in das Unternehmensregister.

4.2 Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze

Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder bei Vorliegen von voraussichtlich dauernden Wertminderungen zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bestehen die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der Anschaffungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. In grundsätzlich gleicher Weise werden sonstige Vermögens- gegenstände behandelt.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nenn- bzw. Nominalwert bilanziert.

1 Betragsangaben im Anhang erfolgen in Tausend Euro (TEUR) und werden - sofern nicht anderslautend vermerkt - auf eine Nachkommastelle gerundet. Dadurch können sich geringfügige Abweichungen bei Summenbildungen sowie bei der Berechnung von Prozentangaben ergeben.

7

SYNLAB AG

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Verlust- und Zinsvorträge werden berücksichtigt, soweit eine Verrechnung mit steuerpflichtigen Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwarten ist bzw. soweit ein Überhang an passiven latenten Steuern besteht.

Aktive und passive latente Steuern werden nach Verrechnung, d.h. als Saldo, bilanziert. Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung wird als passive latente Steuer in der Bilanz angesetzt. Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung kann als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt werden, wovon abgesehen wird.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Bundesbank zum Stichtag veröffentlichten laufzeitadäquaten Zinssatz diskontiert. Rückstellungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst.

Derivative Finanzinstrumente

Die Bilanzierung richtet sich nach den allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der Eigenschaft als schwebendes Geschäft werden derivative Finanzinstrumente bei Zugang regelmäßig nicht bilanziert. Entrichtete Vorausgebühren hingegen werden in Höhe ihrer Anschaffungskosten im Umlaufvermögen als sonstiger Vermögens- gegenstand aktiviert und über die dem Vertrag zu Grunde liegende Laufzeit amortisiert bzw. jährlich einem Niederstwerttest unterzogen. Erhaltene Prämien werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten passiviert und korrespondierend behandelt. Bei einem Verpflichtungsüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet.

Die Gesellschaft bildet keine Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB und IDW RS HFA 35.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Währungsumrechnung

Vermögens- und Schuldposten in ausländischer Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Tag der Ersterfassung bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs angesetzt. Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden am Bilanzstichtag zum Kurs der Ersterfassung oder zum niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Schuldposten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden am Bilanzstichtag zum Kurs der Ersterfassung oder zum höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Gewinne oder Verluste aus der Währungsumrechnung werden ergebniswirksam erfasst.

8

SYNLAB AG

Anteilsbasierte Vergütung

Bei gewährten Optionen, die die Begünstigten nach dem Ableisten einer bestimmten Dienstzeit zum Erwerb von Anteilen der Gesellschaft berechtigen, handelt es sich ausschließlich um die Gesellschaft nicht belastende Vorgänge auf Gesellschafterebene. Somit erfolgt im Jahresabschluss weder eine Dotierung der Kapitalrücklage noch eine Erfassung eines Personalaufwands.

Bei Absicht oder Vorliegen einer faktischen Verpflichtung, virtuelle Optionsrechte durch Barausgleich zu bedienen, werden diese hingegen unter Berücksichtigung des auf das Geschäftsjahr entfallenden Personalaufwands durch Bildung einer sonstigen Rückstellung bilanziert.

Umsatzerlöse und Sonstige betriebliche Erträge

Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden nach erfolgter Leistungserbringung unter den Umsatz - erlösen erfasst. Erlöse, denen kein Leistungsaustausch zugrunde liegt, sind sonstige betriebliche Erträge.

Erträge aus Beteiligungen

Erträge aus Beteiligungen werden vereinnahmt, sobald ein Rechtsanspruch besteht und die dazu notwendigen Gesellschafterbeschlüsse vorliegen.

4.3 Erläuterungen zur Bilanz

Finanzanlagen

Die Gesellschaft Ellipsys SCA, Fleurus/Belgien, an der die SYNLAB AG zu 99,99 % beteiligt war (Buchwert 55 Mio. €), wurde am 19. Juli 2023 aufgelöst. Ihre Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden von der SYNLAB AG übernommen, darunter der 19 %ige Anteil an der SYNLAB Belgium SRL, Heppignies/Belgien, an der die SYNLAB AG bereits in Höhe von 81 % beteiligt war (Buchwert 152 Mio. €). Der somit auf 100 % aufgestockte und sich rein rechnerisch ergebende neue Buchwert der Beteiligung an der SYNLAB Belgium SRL in Höhe von 207 Mio. € wurde der jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Es resultierte eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 19.113 auf den am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert. Die Wertermittlung erfolgte anhand eines allgemein anerkannten Bewertungsverfahrens und berücksichtigte insbesondere einen Rückgang der prognostizierten Anzahl an COVID-19-Testungen. Bei der Beteiligung an der 100 %igen Tochtergesellschaft SYNLAB UK Limited, London, hingegen erfolgte im Wesentlichen auf Grund des gestiegenen Basisgeschäfts eine Wertaufholung in Höhe von TEUR 25.600.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen verringerten sich um 75 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Zwei der drei bestehenden Darlehen2 an die SYNLAB Bondco PLC wurden im Berichtsjahr vorzeitig in einer Gesamthöhe von 170 Mio. € teilweise (50 Mio. €) bzw. vollständig (120 Mio. €) zurückgezahlt. Zwei neue Ausleihungen in einer Gesamthöhe von 95 Mio. €3 betreffen die SYNLAB Belgium SRL.

Die Entwicklung des Finanzanlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt. Ferner wird auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes in der Anlage zum Anhang verwiesen.

  1. Zinssatz 1,25% p.a., ursprüngliches Laufzeitende in der ersten Jahreshälfte 2026
  2. Zinssatz 2,58% p.a., Laufzeitende 1. Juli 2026

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SYNLAB AG

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Management Fees.

Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen die vorausbezahlte und über die Vertragslaufzeit zu amortisierende Gebühr für das zinsbezogene Sicherungsgeschäft4, Umsatzsteuerguthaben und einen Erstattungsanspruch für verauslagte Kosten.

Eigenkapital

Das Eigenkapital der SYNLAB AG entwickelte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt:

Gezeich-

Bilanz-

netes

eigene

Gewinn-

gewinn/

In TEUR

Kapital

Anteile

Kapitalrücklage

rücklagen

-verlust

Gesamt

nicht

gebunden

gebunden

Stand 1.1.2023

222.222

-2.521

2.390.158

377.778

2.239

78.220

3.068.095

Dividende für das Geschäftsjahr 2022

-72.503

-72.503

Einstellung in die Gewinnrücklage

5.716

-5.716

0

Ausgabe eigener Anteile

74

129

203

Jahresfehlbetrag 2023

-346

-346

Stand 31.12.2023

222.222

-2.447

2.390.287

377.778

7.955

-346

2.995.449

4 Am 1. Februar 2022 entrichtete Vorausgebühr TEUR 4.993, dreijährige Laufzeit, Buchwert TEUR 1.803, Nominalwert 500 Mio. €, positiver beizulegender Zeitwert 25,3 Mio. €. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Preisnotierungen von Brokern. Diese Preisnotierungen werden auf Adhoc-Basis auf Angemessenheit geprüft, indem die geschätzten künftigen Cashflows auf Grundlage der Laufzeiten und der Fälligkeiten jedes Kontrakts und unter Anwendung von Marktzinssätzen für ähnliche Instrumente am Bewertungsstichtag abgezinst werden. Die beizulegenden Zeitwerte spiegeln zudem das Kreditrisiko des Instruments wider und beinhalten Anpassungen zur Berücksichtigung des Kreditrisikos des Konzernunternehmens und gegebenenfalls des Kontrahenten.

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Synlab AG published this content on 02 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 22:11:13 UTC.