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SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

17.03.2021 / 21:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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SNP korrigiert Wertansätze für Nutzungsrechte einer US-Immobilie für Vergleichsperiode 2019 / Zusätzliche Compliance-Prüfungsschwerpunkte vom Verwaltungsrat definiert / Veröffentlichung des Konzernjahresabschlusses 2020 auf den 21. April 2021 verschoben

Im Zuge der Aufstellung und Prüfung des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 hat der Verwaltungsrat der SNP Schneider-Neureither & Partner SE festgestellt, dass die Wertansätze für Nutzungsrechte aus Mietverträgen (gemäß IFRS 16) für eine Immobilie in den USA in den Vergleichsinformationen des Vorjahres (Geschäftsjahr 2019) gemäß IAS 8 neu bewertet und um 3,6 Mio. ? nach unten korrigiert werden müssen. Für die Vergleichsperiode 2019 ergibt sich damit ein korrigiertes EBIT von 3,4 Mio. ? (ursprünglich 7,0 Mio. ?). Die Eigenkapitalquote verringert sich durch die Anpassung für die Vergleichsperiode 2019 auf 39,3% (ursprünglich 40,5%). Auf die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2020 und auf das laufende Geschäftsjahr haben diese Anpassungen keine negativen Auswirkungen.

Die nach dem Tod des Unternehmensgründers und Verwaltungsratsvorsitzenden, Dr. Andreas Schneider-Neureither, durchgeführte Wiederverwendungsprüfung der US-Immobilie ergab eine fehlende Nutzbarkeit bereits ab Mietbeginn im Jahre 2019. Der entsprechende Mietvertrag zwischen der von Dr. Andreas Schneider-Neureither kontrollierten SNP Assets Americas, LLC und der Gesellschaft wurde im März 2019 geschlossen; es wurden Mietvorauszahlungen über 10 Jahre in Höhe von 4,3 Mio. US $ geleistet. Die Gesellschaft prüft derzeit Ersatzansprüche.

Aufgrund der Erkenntnisse, die sich aus der Neubewertung der US-Immobilie ergeben, hat der Verwaltungsrat die Prüfungsschwerpunkte für den Konzernjahresabschluss 2020 erweitert und eine vollständige Prüfung der US-Gesellschaften veranlasst, insbesondere im Hinblick auf Compliance-Themen. Die zusätzlichen Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers führen dazu, dass die Veröffentlichung des Konzernjahresabschlusses 2020 auf den 21. April 2021 verschoben werden muss.

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