SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG erwartet - Außerordentliche Hauptversammlung

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis/Hauptversammlung

28.01.2016 21:47

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Unterneukirchen (Deutschland), 28. Januar 2016. Der Vorstand der SKW

Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen (Deutschland), ISIN

DE000SKWM021, teilt mit, dass nach dem derzeitigen Stand der

Jahresabschlussarbeiten für das Geschäftsjahr 2015 bei pflichtmäßigem

Ermessen angenommen werden muss, dass für den HGB-Einzelabschluss zum 31.

Dezember 2015 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals im

Sinne von § 92 Abs. 1 AktG eingetreten ist. Das Eigenkapital im

Jahresabschluss (HGB-Einzelabschluss) der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG

zum 31. Dezember 2015 wird nach vorläufiger Einschätzung leicht unter EUR 0

(Vorjahr: EUR 7,2 Mio.) liegen.

Wesentlicher Grund für diesen Rückgang ist die Summe folgender drei

Sachverhalte:

* Bei der mit der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG über einen

Ergebnisabführungsvertrag verbundenen Tochtergesellschaft SKW

Stahl-Metallurgie GmbH, Unterneukirchen (Deutschland), existiert eine

Rückstellung für ein kartellrechtliches Bußgeld. Es handelt sich um ein

bereits im Jahre 2009 verhängtes Bußgeld betreffend einen Zeitraum von 2004

bis 2007, über dessen Höhe und Aufteilung nach wie vor gerichtliche

Auseinandersetzungen anhängig sind. Die Rückstellung für dieses Bußgeld

(einschließlich Zinsen) muss zum 31. Dezember 2015 auf Grund neuer

Entwicklungen risikogerecht erhöht werden.

* Weiterhin ist auf Grund des Einbruchs der Stahlkonjunktur, insbesondere

in den USA, trotz massiver Gegensteuerung außerplanmäßiger

Wertberichtigungsbedarf für bestimmte konzerninterne Darlehen und

Beteiligungsbuchwerte erkennbar.

* Eigenkapitalerhöhend wirkt eine außerplanmäßige Wertaufholung auf Grund

einer konzerninternen Transaktion im Zusammenhang mit der Umsetzung der

Wachstumsstrategie in Indien.

Die Arbeiten zum Konzernabschluss nach IFRS sind noch nicht abgeschlossen;

erste Erkenntnisse lassen ein weiterhin deutlich positives

Konzern-Eigenkapital zum 31. Dezember 2015 sowie ein trotz der genannten

Rückstellungserhöhung deutlich positives EBITDA für das Geschäftsjahr 2015

erwarten.

Die Gesellschaft hat Gespräche mit den am Konsortialkreditvertrag

beteiligten Banken über eine Anpassung der Kreditbedingungen aufgenommen.

Als Grundlage dient eine von dem SKW Metallurgie Konzern gemeinsam mit

einer renommierten Restrukturierungsberatung erarbeitete Weiterentwicklung

der Sanierungskonzeption (ReMaKe 2.0), die den zusätzlichen

Herausforderungen der derzeitigen dramatischen Verschlechterung der

Stahlkonjunktur begegnet. Auf Basis dieser Planung kann eine positive

Zukunft für die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und den SKW

Metallurgie-Konzern erwartet werden.

Parallel erörtern Aufsichtsrat und Vorstand intensiv ergänzende Maßnahmen

für die weitere Entwicklung der Gesellschaft.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird der Vorstand der SKW

Stahl-Metallurgie Holding AG unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen

und ihr gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust anzeigen.

28.01.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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ISIN: DE000SKWM021

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