Shanghai Junshi Biosciences Co., Ltd. und AstraZeneca Pharmaceutical schlossen eine Aufhebungsvereinbarung in Bezug auf die Ursprungsvereinbarung (die "Aufhebungsvereinbarung"), gemäß der die Ursprungsvereinbarung mit Wirkung zum 1. Januar 2022 (das "Aufhebungsdatum") beendet wurde und das Unternehmen das in der Ursprungsvereinbarung vereinbarte Werberecht für Toripalimab Injection zurückzog. Das Kommerzialisierungsteam des Unternehmens wird für alle Werbemaßnahmen für Toripalimab Injection auf dem chinesischen Festland verantwortlich sein. Beendigung der Werbegenehmigung: Die Genehmigung des Unternehmens, die der Projektträger gemäß dem ursprünglichen Vertrag erhalten hat, wird beendet, und der Projektträger darf Toripalimab Injection nicht mehr bewerben. Falls der Projektträger einen Unterlizenznehmer mit der Durchführung der Werbemaßnahmen beauftragt hat (sei es im Namen der Gesellschaft oder im Namen des Projektträgers), muss der Projektträger sicherstellen, dass dieser Unterlizenznehmer die Werbemaßnahmen im Namen der Gesellschaft oder des Projektträgers ab dem Beendigungsdatum beendet hat. Die Parteien werden aktiv miteinander kommunizieren und verhandeln, um die im ursprünglichen Vertrag und in der Übergabevereinbarung nicht geregelten Fragen zu klären, und Zusatzvereinbarungen unterzeichnen, um die noch offenen Fragen zu bestätigen. Am 28. Februar 2021 schloss das Unternehmen eine exklusive Werbevereinbarung (die "ursprüngliche Vereinbarung") mit AstraZeneca Pharmaceutical Co., Ltd. ("AstraZeneca Pharmaceutical" oder der "Projektträger") ab, gemäß dem das Unternehmen AstraZeneca Pharmaceutical das exklusive Vermarktungsrecht für Toripalimab Injection (Handelsname: TUOYI®) für die Indikationen Harnkrebs, die später für die Vermarktung in Festlandchina zugelassen werden sollen, und das exklusive Vermarktungsrecht für alle zugelassenen und zuzulassenden Indikationen in den nicht zum Kerngebiet gehörenden städtischen Gebieten gewährt. Das Unternehmen ist weiterhin für die Werbung für andere zugelassene und zuzulassende Indikationen mit Ausnahme der Harnkrebsindikationen in städtischen Kerngebieten verantwortlich.