sdm SE

Sitz München

ISIN DE000A3CM708 // WKN A3CM70

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am

10. Juli 2024 um 12:00 Uhr

in der Alten Börse München, Lenbachplatz 2, 80333 München stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung der sdm SE ("Gesellschaft") ein.

    1. Tagesordnung
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der sdm SE zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts der sdm SE für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jah- resabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum
    31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.236.102,46 wie folgt zu verwenden:

(1) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je Aktie auf 3.801.666 Stückaktien

EUR 380.166,60

(2) Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag)

EUR 855.935,86

SUMME:

EUR 1.236.102,46

Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Gewinnverwendungsbeschluss fol- genden Geschäftstag fällig (§ 58 Abs. 4 S. 2 AktG). Die Zahlung der Dividende ist somit für den 13. Juli 2024 vorgesehen.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge- schäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäfts- jahr 2023 Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge- schäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Ge- schäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
  3. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KKM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr zu wählen.
  4. Beschlussfassung über die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichts- rats durch die Hauptversammlung
    Gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung entscheidet die Hauptversammlung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
    Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2024 gilt folgende Vergütungsregelung für die Mitglieder des Aufsichtsrats:
    "Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine Vergütung. Die Vergütung beträgt EUR 12.500,00 pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält einen zusätzlichen Betrag von EUR 7.500,00 pro Geschäftsjahr, d.h. insgesamt EUR 20.000,00 pro Geschäftsjahr. Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats bei persönlicher Anwesenheit ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000,00 pro Aufsichtsrats- sitzung für maximal 5 Sitzungen pro Geschäftsjahr, d.h. maximal EUR 5.000,00 pro Ge- schäftsjahr."
    1. Weitere Angaben und Hinweise
  1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur dieje- nigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) rechtzeitig

angemeldet haben.

Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreichend. Der Nachweis des Anteils- besitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu be- ziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den

18. Juni 2024, 24:00 Uhr.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der Ad- resse

sdm SE

c/o GFEI Aktiengesellschaft

Ostergrube 11

30559 Hannover

E-Mail: HV@gfei.de

bis spätestens am

3. Juli 2024, 24:00 Uhr

zugehen.

Gemäß § 123 Abs. 4 S. 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Ausübung des Teil- nahme- und Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der Umfang des Teilnahme- und Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.

2. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch z.B. einen In- termediär, einen Stimmrechtsberater oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforder- lich.

Vollmachten, die nicht nach Maßgabe des § 135 AktG an einen Intermediär, eine Aktionärs- vereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person erteilt werden, bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Ein Formular zur Vollmachtserteilung wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internetadresse

www.sdm-se.de

zum Download zur Verfügung.

Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevoll- mächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 Abs. 1 Satz 2 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den vorgenannten Personen oder Vereinigungen abzustimmen.

Die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf gegenüber der Gesellschaft und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und können der Gesellschaft bis zum

9. Juli, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich) an folgende Adresse übermittelt werden:

sdm SE

c/o GFEI Aktiengesellschaft

Ostergrube 11

30559 Hannover

E-Mail: HV@gfei.de

Auch am Tag der Hauptversammlung können bis zu dem vom Versammlungsleiter festgeleg- ten Zeitpunkt Vollmachten erteilt oder widerrufen werden und der Nachweis hierüber gegen- über der Gesellschaft an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht wer- den.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall sind rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Diese Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung ausschließ- lich weisungsgebunden aus und sind ohne konkrete Weisung des Aktionärs nicht zur Stimm- rechtsausübung befugt. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimm- rechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbe- schlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übersendet und steht den Aktionären unter der Internet- adresse

www.sdm-se.de

zum Download zur Verfügung.

Die Vollmachten und Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden, sind aus or- ganisatorischen Gründen spätestens bis zum 9. Juli 2024, 24:00 Uhr (Eingang), in Textform (§ 126b BGB) an folgende Adresse zu übermitteln:

sdm SE

c/o GFEI Aktiengesellschaft

Ostergrube 11

30559 Hannover

E-Mail: HV@gfei.de

Am Tag der Hauptversammlung können die Aktionäre noch bis zu dem vom Versammlungs- leiter festgelegten Zeitpunkt an der Ein- und Ausgangskontrolle Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, ändern oder widerrufen.

3. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteili- gen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Ta- gesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Be- gründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit quali- fizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 15. Juni 2024, 24.00 Uhr, zugegangen sein.

Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an die folgende Adresse:

sdm SE

Vorstand

Ranertstr. 5

81249 München

E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): investor@s-d-m.de

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

4. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG nebst Begründung und Wahlvorschläge im Sinne des

  • 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Stellung- nahme der Verwaltung unter der Internetadresse

www.sdm-se.de

zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum Ablauf des 25. Juni 2024, 24.00 Uhr, unter der Adresse

sdm SE

Ranertstr. 5

81249 München

E-Mail:investor@s-d-m.de

zugehen und die übrigen Voraussetzungen nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröf- fentlicht. Anderweitig adressierte Gegenanträge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

5. Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kon- taktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintritts- kartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptver- sammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Ver- arbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne An- gabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verant- wortlichen lauten:

sdm SE Ranertstr. 5

81249 München

E-Mail:investor@s-d-m.de

Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durch-

führung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Haupt- versammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teil- nehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntma- chungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlä- gen werden, wenn diese Anträge von Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Für Aktionäre und Aktionärsvertreter gelten die aus Art. 15-21 DSGVO aufgeführten Rechte (Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie die Rechte auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Wider- spruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit). Im Zu- sammenhang mit der Löschung von personenbezogenen Daten verweisen wir auf die gesetz- lichen Aufbewahrungsfristen und den Art. 17 Abs. 3 der DSGVO.

Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an investor@s-d-m.de.

Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Diese kann insbesondere bei der Datenschutzauf- sichtsbehörde entweder des Bundeslandes, in dem der Aktionär seinen Wohnsitz oder stän- digen Aufenthaltsort hat, oder des Bundeslandes Bayern, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eingelegt werden.

München, im Mai 2024

sdm SE

Der Vorstand

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SDM SE published this content on 03 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 03 June 2024 09:03:10 UTC.