Bezugnehmend auf die Stimmrechtsmitteilung vom 28.12.2017 (Datum der Schwellenberührung: 20.12.2017) hat uns Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, am 10. Januar 2018 folgende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG (§ 27a WpHG alte Fassung) gemacht:

1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10% der Stimmrechte an der Scout24 AG überschritten hat, werden keinerlei strategische Ziele verfolgt. Vielmehr erfolgte der Erwerb der Stimmrechte im Rahmen der Kundenbetreuung.

2. Der Erwerb von weiteren Stimmrechten an der Scout24 AG durch Morgan Stanley, insbesondere im Rahmen der Kundenbetreuung, in den kommenden zwölf Monaten ist möglich.

3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Scout24 AG durch Morgan Stanley wird nicht angestrebt.

4. Morgan Stanley strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Scout24 AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

5. Der Erwerb der Stimmrechte, der dazu führte, dass Morgan Stanley die Meldeschwelle von 10% der Stimmrechte an der Scout24 AG überschritten hat, resultierte aus und/oder erfolgte im Rahmen der Kundenbetreuung. Der Erwerb wurde finanziert durch eine Kombination aus Eigenmitteln von Morgan Stanley und Fremdmitteln.

Scout24 AG veröffentlichte diesen Inhalt am 11 Januar 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 11 Januar 2018 10:55:06 UTC.

Originaldokumenthttp://irpages2.equitystory.com/websites/scout24/German/2900.html?newsID=1668343

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