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Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Pratteln, Schweiz, 29. Juni 2023 Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt den Zeitplan für die Aktienzusammenlegung (Reverse Share Split) im Verhältnis 10:1 bekannt, welche von den Aktionären an der Generalversammlung vom 27. Juni 2023 mit grosser Mehrheit beschlossen wurde.

  • 30. Juni 2023: Letzter Handelstag der alten Aktien (ISIN: CH0027148649) an der SIX Swiss Exchange
  • 3. Juli 2023: Erster Handelstag der neuen Aktien (ISIN: CH1276028821) an der SIX Swiss Exchange (Ex-Datum)

Die Aktienzusammenlegung kann für einzelne Aktionäre zu Bruchteilen von neuen Namenaktien führen (Fraktionen). Dies ist der Fall, wenn die Aktionäre am 30. Juni 2023 eine nicht durch 10 teilbare Anzahl Santhera-Aktien halten. Die verbleibenden Aktienbestände zwischen 1 und 9 werden abgerundet und in bar (in CHF) abgegolten. Die Bruchteilsentschädigung entspricht einem dreitägigen volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der Santhera-Aktie an der SIX Swiss Exchange vor dem Ex-Datum der Aktienzusammenlegung.

Die neuen Aktien, die nach der Aktienzusammenlegung ausgegeben werden, erhalten eine neue internationale Wertpapierkennnummer (ISIN), während die bestehenden Aktien, die vor der Aktienzusammenlegung gehalten wurden, annulliert werden. Aus technischen Gründen werden Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht weiterhin ausüben wollen, gebeten, eine erneute Registrierung im Aktienregister des Unternehmens zu veranlassen.

Weitere Informationen zur Aktienzusammenlegung sind in der Einladung zur Generalversammlung und den Fragen und Antworten (Q&A) auf der Santhera-Website unter diesem Link verfügbar.

Über Santhera
Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Vermarktung von innovativen Medikamenten für seltene neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf spezialisiert hat. Das Unternehmen besitzt eine exklusive Lizenz für alle Indikationen weltweit für Vamorolone, ein dissoziatives Steroid mit neuartiger Wirkungsweise, das in einer Zulassungsstudie bei Patienten mit Duchenne-Muskeldystrophie (DMD) als Alternative zu Standardkortikosteroiden untersucht wurde. Für Vamorolone zur Behandlung von DMD hat Santhera bei der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA ein Zulassungsgesuch (NDA) bzw. bei der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) einen Zulassungsantrag (MAA) in Überprüfung und bei der britischen Arzneimittelbehörde MHRA (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency) einen MAA eingereicht. Die klinische Pipeline umfasst auch Lonodelestat zur Behandlung von zystischer Fibrose (CF) und anderen neutrophilen Lungenkrankheiten. Santhera hat die Rechte an ihrem ersten zugelassenen Produkt, Raxone® (Idebenone), ausserhalb Nordamerikas und Frankreichs zur Behandlung von Leber hereditärer Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi-Gruppe auslizenziert. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.santhera.com.

Raxone® ist eine Marke von Santhera Pharmaceuticals.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
public-relations@santhera.com oder
Eva Kalias, Head Investor Relations & Communications
Tel.: +41 79 875 27 80
eva.kalias@santhera.com

Haftungsausschluss / Zukunftsgerichtete Aussagen
This document does not constitute an offer to subscribe for, buy or sell any of the securities mentioned herein or any other securities in any jurisdiction. The securities mentioned herein have not been and will not be registered under the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the Securities Act), and may not be offered or sold in the United States absent registration or exemption from registration under the Securities Act.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar. Diese Publikation kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das Unternehmen und seine Geschäftstätigkeit enthalten. Solche Aussagen sind mit bestimmten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Leistungen oder Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Leser sollten sich daher nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere nicht im Zusammenhang mit Verträgen oder Investitionsentscheidungen. Das Unternehmen lehnt jede Verpflichtung ab, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

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Anhang

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