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JURISDICTION IN WHICH IT WOULD BE UNLAWFUL TO DO SO.
Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Pratteln, Schweiz, 29. Juni 2023 - Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt den
Zeitplan für die Aktienzusammenlegung (Reverse Share Split) im Verhältnis 10:1
bekannt, welche von den Aktionären an der Generalversammlung vom 27. Juni 2023
mit grosser Mehrheit beschlossen wurde.
  * 30. Juni 2023: Letzter Handelstag der alten Aktien (ISIN: CH0027148649) an
    der SIX Swiss Exchange
  * 3. Juli 2023: Erster Handelstag der neuen Aktien (ISIN: CH1276028821) an der
    SIX Swiss Exchange (Ex-Datum)
Die  Aktienzusammenlegung kann für  einzelne Aktionäre zu  Bruchteilen von neuen
Namenaktien  führen  (Fraktionen).  Dies  ist  der  Fall,  wenn die Aktionäre am
30. Juni 2023 eine  nicht durch  10 teilbare Anzahl  Santhera-Aktien halten. Die
verbleibenden  Aktienbestände zwischen 1 und 9 werden  abgerundet und in bar (in
CHF)   abgegolten.  Die  Bruchteilsentschädigung  entspricht  einem  dreitägigen
volumengewichteten  Durchschnittskurs (VWAP) der Santhera-Aktie an der SIX Swiss
Exchange vor dem Ex-Datum der Aktienzusammenlegung.
Die  neuen Aktien, die nach der Aktienzusammenlegung ausgegeben werden, erhalten
eine  neue internationale  Wertpapierkennnummer (ISIN),  während die bestehenden
Aktien, die vor der Aktienzusammenlegung gehalten wurden, annulliert werden. Aus
technischen  Gründen  werden  Aktionärinnen  und  Aktionäre,  die ihr
Stimmrecht
weiterhin  ausüben wollen, gebeten, eine erneute Registrierung im Aktienregister
des Unternehmens zu veranlassen.
Weitere  Informationen  zur  Aktienzusammenlegung  sind  in  der  Einladung  zur
Generalversammlung  und den Fragen und  Antworten (Q&A) auf der Santhera-Website
unter    diesem   Link    (https://www.santhera.de/investors-and-media/investor-
toolbox/aktionaers-glaeubigerversammlungen)verfügbar.
Über Santhera
Santhera      Pharmaceuticals      (SIX:     SANN)     ist     ein     Schweizer
Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Vermarktung von
innovativen  Medikamenten für seltene  neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen
mit  hohem medizinischem Bedarf spezialisiert  hat. Das Unternehmen besitzt eine
exklusive   Lizenz   für   alle   Indikationen   weltweit  für  Vamorolone,  ein
dissoziatives    Steroid    mit   neuartiger   Wirkungsweise,   das   in   einer
Zulassungsstudie   bei   Patienten   mit   Duchenne-Muskeldystrophie  (DMD)  als
Alternative  zu  Standardkortikosteroiden  untersucht  wurde. Für Vamorolone zur
Behandlung  von DMD hat Santhera  bei der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA
ein  Zulassungsgesuch (NDA) bzw. bei  der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA)
einen   Zulassungsantrag   (MAA)   in   Überprüfung   und   bei  der  britischen
Arzneimittelbehörde  MHRA (Medicines and  Healthcare products Regulatory Agency)
einen  MAA  eingereicht.  Die  klinische  Pipeline umfasst auch Lonodelestat zur
Behandlung    von    zystischer    Fibrose   (CF)   und   anderen   neutrophilen
Lungenkrankheiten. Santhera hat die Rechte an ihrem ersten zugelassenen Produkt,
Raxone®  (Idebenone), ausserhalb Nordamerikas und Frankreichs zur Behandlung von
Leber  hereditärer Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi-Gruppe auslizenziert.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.santhera.com.
Raxone(®) ist eine Marke von Santhera Pharmaceuticals.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
public-relations@santhera.com (mailto:public-relations@santhera.com) oder
Eva Kalias, Head Investor Relations & Communications
Tel.: +41 79 875 27 80
eva.kalias@santhera.com (mailto:eva.kalias@santhera.com)
Haftungsausschluss / Zukunftsgerichtete Aussagen
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Diese  Mitteilung stellt weder ein Angebot  noch eine Aufforderung zur Zeichnung
oder  zum Kauf  von Wertpapieren  der Santhera  Pharmaceuticals Holding  AG dar.
Diese   Publikation   kann   bestimmte   zukunftsgerichtete  Aussagen  über  das
Unternehmen  und seine  Geschäftstätigkeit enthalten.  Solche Aussagen  sind mit
bestimmten  Risiken,  Unsicherheiten  und  anderen  Faktoren verbunden, die dazu
führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die
Leistungen
oder  Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von denjenigen abweichen, die
in  diesen Aussagen ausgedrückt  oder impliziert werden.  Die Leser sollten sich
daher  nicht in unangemessener Weise  auf diese Aussagen verlassen, insbesondere
nicht   im  Zusammenhang  mit  Verträgen  oder  Investitionsentscheidungen.  Das
Unternehmen  lehnt jede Verpflichtung ab,  diese zukunftsgerichteten Aussagen zu
aktualisieren.
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