Der Vorstand der Ronshine China Holdings Limited hat die Aktionäre des Unternehmens und potenzielle Investoren darüber informiert, dass das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die geprüften Jahresergebnisse der Gruppe für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr, wie in Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln gefordert, bis zum 31. März 2024 zu veröffentlichen. Gemäß Regel 13.49(1) der Börsenzulassungsregeln ist das Unternehmen verpflichtet, die geprüften Ergebnisse spätestens drei Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens zu veröffentlichen. Gemäß Regel 13.49(2) der Börsenzulassungsregeln basiert die vorläufige Ankündigung in Bezug auf die geprüften Ergebnisse auf dem konsolidierten Jahresabschluss des Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr, der mit dem Wirtschaftsprüfer des Unternehmens abgestimmt wurde.

Zum Zeitpunkt dieser Ankündigung ist das Unternehmen noch dabei, bestimmte Informationen zu sammeln und zusammenzustellen, die der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens benötigt, um den Prüfungsprozess abzuschließen, und daher benötigt das Unternehmen zusätzliche Zeit, um die geprüften Ergebnisse zu erstellen. Die Gesellschaft wird sich bemühen, die geprüften Ergebnisse bis zum 30. April 2024 zu veröffentlichen. Es wird auf die Ankündigung des Unternehmens vom 18. März 2024 in Bezug auf eine Sitzung des Verwaltungsrats (die "Verwaltungsratssitzung") verwiesen, die am 28. März 2024 stattfinden soll, um unter anderem die geprüften Ergebnisse und ihre Veröffentlichung zu prüfen und zu genehmigen und die Empfehlung zur Zahlung einer Schlussdividende (falls vorhanden) zu prüfen.

Aufgrund der oben erwähnten Verzögerung bei der Veröffentlichung der geprüften Ergebnisse wird die Verwaltungsratssitzung verschoben.