Quint Digital Limited hat auf seiner Sitzung am 8. März 2024 den Abschluss einer Joint-Venture-Vereinbarung mit der MK Center of Enterpreneurship Foundation zur Gründung eines Joint-Venture-Unternehmens beschlossen. Gründung eines Joint-Venture-Unternehmens mit der MK Group (JV-Unternehmen) mit dem Ziel, Schulungen anzubieten, Seminare abzuhalten, Apps und Bildungsprogramme in den Bereichen künstliche Intelligenz, Datenwissenschaft, Softwareentwicklung und Netzwerktechnologien zu entwickeln, und zwar sowohl über unabhängig entwickelte digitale Plattformen als auch durch die Zusammenarbeit mit etablierten internationalen und inländischen Organisationen in der Art und Weise und zu den Bedingungen, die im Joint-Venture-Vertrag festgelegt sind. Das Unternehmen kann sowohl national als auch international tätig sein. An dem JV-Unternehmen werden sowohl QDL als auch die MK Group im Verhältnis 50:50 beteiligt sein.

Das JV-Unternehmen wird Schulungen anbieten, Seminare abhalten, Apps und Bildungsprogramme in den Bereichen künstliche Intelligenz, Datenwissenschaft, Softwareentwicklung und Netzwerktechnologien entwickeln, und zwar sowohl über eigenständig entwickelte digitale Plattformen als auch durch die Zusammenarbeit mit etablierten internationalen und nationalen Organisationen, und zwar in der Art und Weise und zu den Bedingungen, die im Joint-Venture-Vertrag festgelegt sind. QDL und MK Group tragen zu gleichen Teilen zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit des JV-Unternehmens bei, und zwar durch die Zeichnung von Wertpapieren oder in Form von Darlehen oder anderen Schuldtiteln gemäß den im Joint-Venture-Abkommen vereinbarten Bedingungen, falls vorhanden. QDL und MK Group haben das Recht, jeweils 2 (zwei) Direktoren in den Vorstand des JV-Unternehmens zu entsenden.

Begründung und erwarteter Nutzen: Gründung des JV-Unternehmens zur Aufnahme von Geschäftstätigkeiten.