Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erstellen. Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem
Intermediär verwahrt werden, kann der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes auch von einem deutschen
Notar oder einem Kreditinstitut in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden. Letztintermediär
im vorgenannten Sinne ist, wer als Intermediär für einen Aktionär Aktien einer Gesellschaft verwahrt.
Intermediär ist eine Person, die Dienstleistungen der Verwahrung oder der Verwaltung von Wertpapieren
oder der Führung von Depotkonten für Aktionäre oder andere Personen erbringt, wenn die Dienstleistungen
im Zusammenhang mit Aktien von Gesellschaften stehen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der
Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also
Freitag, 2. Juli 2021, 00:00 Uhr (MESZ), beziehen ("Nachweisstichtag").
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am Freitag, 16. Juli
2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), unter folgender für die Gesellschaft empfangsberechtigten
Stelle zugehen: 2.
Porsche Automobil Holding SE c/o Deutsche Bank AG Securities Production General Meetings Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main oder per Telefax: +49/(0)69/12012-86045 oder per E-Mail: WP.HV@db-is.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der
Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang der Aktionärsrechte bemessen sich ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang der Aktionärsrechte
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang der Aktionärsrechte. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und bei Stammaktien auch stimmberechtigt,
soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Für die
Dividendenberechtigung ist der Nachweisstichtag kein relevantes Datum.
Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten
Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten die Anmeldebestätigungen für die Hauptversammlung übersandt. Wir
bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes
über ihr depotführendes Institut Sorge zu tragen, um die Organisation der Hauptversammlung zu
erleichtern.
Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht.
Bild und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am Freitag, 23. Juli 2021, ab 12.00 Uhr (MESZ) für
die angemeldeten Aktionäre (siehe Abschnitt II.2) oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im
Aktionärsportal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 3. übertragen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung.
Die Rede des Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft kann auch von sonstigen Interessenten live im
Internet, zugänglich über
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
verfolgt werden.
Stimmrechtsausübung durch Briefwahl
Stammaktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben.
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind eine Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II.2) erforderlich.
Briefwahlstimmen können schriftlich oder in Textform (per Telefax oder per E-Mail) spätestens bis
Donnerstag, 22. Juli 2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft über folgende
Kontaktdaten
Porsche Automobil Holding SE Hauptabteilung Recht Porscheplatz 1 70435 Stuttgart oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819 oder per E-Mail an: hv2021@porsche-se.com
abgegeben werden. Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der Briefwahl Gebrauch gemacht
werden kann, erhalten die Stammaktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung. Das entsprechende Formular
steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/ 4.
zum Download bereit.
Briefwahlstimmen können ferner elektronisch im Aktionärsportal der Gesellschaft, zugänglich über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch Briefwahl über das Aktionärsportal ist bis zur
Hauptversammlung am Freitag, 23. Juli 2021, spätestens zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der
Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt möglich.
Für Widerruf oder Änderung der abgegebenen Briefwahlstimmen sowie das Verhältnis zwischen abgegebenen
Briefwahlstimmen und der Vollmachtserteilung (mit Weisungen) an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
gelten die Regelungen in Abschnitt II.7. Weitere Einzelheiten zur Briefwahl können die Aktionäre den
Erläuterungen im Formular zur Stimmrechtsausübung bzw. der Internetseite
www.porsche-se.com/investor-relations/hauptversammlung/
entnehmen.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Zur Stimmrechtsausübung bietet die Gesellschaft den Stammaktionären oder ihren Bevollmächtigten an,
von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter, Frau Dr. Teresa Bopp und Herrn Dr. Johannes Lattwein, als
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch dafür sind eine Anmeldung und ein
Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt II.2) erforderlich.
Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung jeweils einzeln, unter
Offenlegung des Namens der vertretenen Aktionäre im Teilnehmerverzeichnis und nur weisungsgebunden aus.
Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem
zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkt erteilt werden. Wird zu einem Tagesordnungspunkt überhaupt
keine Weisung erteilt, nehmen die Stimmrechtsvertreter nicht an der betreffenden Abstimmung teil. Soweit
eine Weisung erteilt wird, die nicht eindeutig oder die widersprüchlich ist, werden sich die
Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Ausübung bestimmter Teilnahmerechte (wie beispielsweise
das Stellen von Fragen oder Anträgen, die Abgabe von Erklärungen sowie die Erklärung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse) durch die Stimmrechtsvertreter ist nicht möglich.
Die Bevollmächtigung der und die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können schriftlich oder in Textform (per Telefax oder per E-Mail) bis Donnerstag,
22. Juli 2021, 24.00 Uhr (MESZ) (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft über folgende Kontaktdaten
Porsche Automobil Holding SE Hauptabteilung Recht Porscheplatz 1 70435 Stuttgart oder per Telefax: +49/(0)711/911-11819 oder per E-Mail an: hv2021@porsche-se.com
erteilt werden. Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der Vollmachts- und
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June 14, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)