Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Phoenix Mecano AG Freitag, 20. Mai 2022, 15.00 Uhr (Türöffnung 14.15 Uhr) im

Vienna House zur Bleiche, Bleicheplatz 1, 8201 Schaffhausen

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates

1.

Genehmigung des Lageberichtes, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2021 sowie Entgegennahme des Berichtes der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Lageberichtes, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2021.

2. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung

Der Verwaltungsrat beantragt die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung.

3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes und die Festsetzung der Dividende

Der Verwaltungsrat beantragt, eine Dividende von CHF 15.00 pro Aktie auszuschütten und den Bilanzgewinn 2021

der Phoenix Mecano AG wie folgt zu verwenden: in EUR in CHF

Jahresgewinn 2021

15 760 479

17 038 356

Gewinnvortrag der Rechnung 2020

198 599 614

212 171 125

Fusionsgewinn

293 905

315 654

./. Dividende 2020

- 7 010 612

- 7 681 112

Währungsumrechnungsdifferenzen

- 15 197 326

Bilanzgewinn

207 643 386

206 646 697

14 407 500

192 239 197

206 646 697

Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung folgende Verteilung des Bilanzgewinnes vor:

Dividende von CHF 15.00 pro Aktie* Vortrag auf neue Rechnung

13 946 460

193 696 926

Summe

207 643 386

* Die Dividendensumme bezieht sich auf den gesamten Aktienbestand von 960 500 Inhaberaktien. Die sich im Zeitpunkt der Ausschüttung im

Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien werden nicht dividendenberechtigt sein.

4. Wahlen

4.1 Wahl der Mitglieder und des Präsidenten des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl der folgenden Personen als Mitglieder des Verwaltungsrates sowie von Herrn Benedikt Goldkamp als Präsident des Verwaltungsrates (wie bisher) für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung (je einzeln):

  • 4.1.1 Wiederwahl von Benedikt Goldkamp als Mitglied und als Präsident des Verwaltungsrates

  • 4.1.2 Wiederwahl von Dr. Florian Ernst als Mitglied

  • 4.1.3 Wiederwahl von Dr. Martin Furrer als Mitglied

  • 4.1.4 Wiederwahl von Ulrich Hocker als Mitglied

  • 4.1.5 Wiederwahl von Beat Siegrist als Mitglied

4.2 Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses

Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl der folgenden Personen als Mitglieder des Vergütungsausschusses (alle bisher) für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung (je einzeln):

  • 4.2.1 Wiederwahl von Dr. Martin Furrer als Mitglied

  • 4.2.2 Wiederwahl von Ulrich Hocker als Mitglied

  • 4.2.3 Wiederwahl von Beat Siegrist als Mitglied

4.3 Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Herrn Rechtsanwalt Hans Rudi Alder, Peyer Alder Keiser Lämmli Rechtsanwälte, Pestalozzistrasse 2, CH-8201 Schaffhausen, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

4.4 Wahl der Revisionsstelle

Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl der BDO AG, Zürich, als Revisionsstelle der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.

5.

Vergütungen

5.1. Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2021

Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2021 im Rahmen einer nicht bindenden Konsultativabstimmung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

5.2.

Genehmigung des maximalen Gesamtbetrages für die Vergütungen des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2023

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags in Höhe von CHF 2 500 000 für die Vergütungen sämtlicher Mitglieder des Verwaltungsrates für das kommende Geschäftsjahr 2023.

5.3.

Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages für die Vergütungen der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrages in Höhe von CHF 3 500 000 für die Vergütungen sämtlicher Mitglieder der Geschäftsleitung für das kommende Geschäftsjahr 2023.

Unterlagen

Der Geschäftsbericht 2021 mit Lagebericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung, die Berichte der Revisionsstelle, der Vergütungsbericht 2021 (samt Prüfungsbericht) sowie der Antrag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2021 liegen vom 25. April 2022 an zur Einsicht der Aktionäre am Sitz der Gesellschaft sowie bei unserer Tochterfirma Phoenix Mecano Management AG, Lindenstrasse 23, CH-8302 Kloten auf. Sie können dort direkt bezogen werden.

Der Geschäftsbericht 2021 ist ebenfalls im Internet abrufbar:www.phoenix-mecano.com/de/investor-relations/annual-reports/annual-reports

Zutrittskarten

Aktionäre, die an der Generalversammlung persönlich teilnehmen oder sich vertreten lassen möchten, können ihre Zutritts-karte mit Stimmausweis und ein Formular zur Erteilung von Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis spätestens 16. Mai 2022 gegen Hinterlegung ihrer Aktien oder mit einer entsprechenden Bestätigung ihrer Depotbank bei folgender Bank beziehen:

UBS Switzerland AG, Zürich (sh-proxyvoting@ubs.com)

Die Aktien müssen bis zum Tag nach der Generalversammlung hinterlegt bleiben.

Vollmachterteilung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich wie folgt vertreten zu lassen:

  • - mittels schriftlicher Vollmacht auf der Zutrittskarte durch einen Vertreter, der nicht Aktionär sein muss; oder

  • - durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter der Phoenix Mecano AG, Herrn Rechtsanwalt Hans Rudi Alder, Peyer Alder Keiser Lämmli Rechtsanwälte, Pestalozzistrasse 2, CH-8200 Schaffhausen.

Zur Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters genügt die Rücksendung der entsprechend ausgefüllten und unterzeichneten Vollmacht auf der Zutrittskarte samt ausgefülltem und unterzeichnetem Weisungsformular an den unab-hängigen Stimmrechtsvertreter bis Mittwoch, 18. Mai 2022. Im Falle seiner Verhinderung wird der Verwaltungsrat einen neuen unabhängigen Stimmrechtsvertreter bestimmen. Die an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgestellten Voll- machten und erteilten Weisungen gelten auch für diesen vom Verwaltungsrat ernannten, neuen unabhängigen Stimmrechts- vertreter.

- Die Aktionäre der Phoenix Mecano AG haben auch die Möglichkeit, elektronisch Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Zu diesem Zweck können sich die Aktionäre unterwww.sherpany.com/phoenixmecanoanmelden. Die benötigten Login-Daten können die Aktionäre bei ihrer Depotbank zusammen mit den schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung anfordern. Die elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen sowie allfällige Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind spätestens bis Dienstag, 17. Mai 2022 um 23.59 Uhr möglich.

Mit der Wahrnehmung der elektronischen Vollmachts- und Weisungserteilung hat der Aktionär keinen Anspruch auf zusätzliche persönliche Teilnahme an der Generalversammlung.

CH-8260 Stein am Rhein, 22. April 2022

Phoenix Mecano AG

Benedikt Goldkamp

Präsident des Verwaltungsrates

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Phoenix Mecano AG published this content on 20 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 21 April 2022 16:04:02 UTC.