PG Electroplast Limited hat bekannt gegeben, dass der Exekutivausschuss des Verwaltungsrats in seiner Sitzung vom 13. Juli 2023 den Entwurf eines Joint-Venture-Vertrags (JV) zwischen PG Electroplast Limited (PGEL') und der Jaina Group' zur Herstellung von LED-Fernsehern genehmigt hat. Eine Joint-Venture-Vereinbarung zwischen: (a) PG Electroplast Limited (PGEL). (b) Jaina Gruppe: Jaina Marketing & Associates (JMA); Jaina India Private Limited (Jaina India); und Goodworth Electronics Private Limited (Goodworth).

Das Joint Venture (JV) wird zunächst die Herstellung von LED-Fernsehern übernehmen. Ziel des JV ist es, das Know-how und die Ressourcen beider Parteien zu nutzen, um ein starkes und wettbewerbsfähiges Unternehmen zu schaffen, das die wachsende Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Fernsehern decken kann. Ggf. Beteiligung an dem Unternehmen, mit dem die Vereinbarung geschlossen wird;. PGEL wird das Aktienkapital des JV-Unternehmens zum entsprechenden Zeitpunkt zeichnen.

Besondere Rechte wie das Recht, Direktoren zu ernennen, das Erstzeichnungsrecht bei der Ausgabe von Aktien, das Recht, Änderungen der Kapitalstruktur zu beschränken usw.; PGEL und JMA haben Goodworth, ein Unternehmen der Jaina-Gruppe, für die Zwecke der JV-Vereinbarung in ein 50:50 Joint Venture zwischen PGEL und JMA umgewandelt. PGEL und JMA ernennen jeweils 3 Direktoren für den Vorstand, die für das Management und die Leitung des JV-Unternehmens verantwortlich sein werden. Die Kapitalbeteiligung an der JV-Gesellschaft wird zwischen 50 % und 50 % zwischen PGEL und JMA liegen.

PGEL und JMA werden zu gleichen Teilen Kapital in das JV-Unternehmen einbringen, indem sie Aktien zu einem gleichen Preis pro Aktie erwerben. Alle weiteren Kapitaleinlagen erfolgen ebenfalls zu gleichen Teilen, es sei denn, PGEL und JMA haben etwas anderes vereinbart. Die Zustimmung von mindestens einem PGEL-Direktor und einem JMA-Direktor mit Vorstandsmehrheit ist u.a. für Änderungen der Gründungsdokumente, Änderungen des Aktienkapitals, die Erklärung von Dividenden, jeden Plan of Arrangement, die Ernennung von Direktoren und die Aufnahme eines neuen Geschäftszweigs erforderlich.

Für den Fall, dass entweder JMA oder PGEL (die 'übertragende Partei') beabsichtigt, ihre Anteile an der JV-Gesellschaft an einen Dritten zu verkaufen, hat die 'nicht-übertragende Partei' ein 'Mitspracherecht' beim Verkauf der Anteile.