BERLIN (dpa-AFX) - Arzneimittel gegen seltene Krankheiten haben nach Ansicht der der Gesetzlichen Krankenkassen nur in seltenen Fällen eine durchschlagende Wirkung. Nur sehr wenige der sogenannten Orphan Drugs "werden dem vom Gesetzgeber fiktiv unterstellten Zusatznutzen tatsächlich gerecht", erklärte der Spitzenverband der Kassen am Donnerstag in Berlin. Der Verband berief sich dabei auf eine Untersuchung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel von 2011 bis Mitte Dezember 2015.

Danach stellte der Bundesausschuss für knapp die Hälfte der Patientengruppen (47 Prozent) bei Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten einen "nicht quantifizierbaren" Zusatznutzen fest. "Das bedeutet: Die wissenschaftliche Datenbasis ist nicht ausreichend, um das Ausmaß des Zusatznutzens zu beurteilen." Nur rund sechs Prozent dieser Medikamente hätten einen "beträchtlichen" Zusatznutzen. Trotzdem seien die Preise relativ hoch./rm/DP/zb