Ottakringer Getränke AG

Wien, FN 84925 s

ISIN AT0000758008 (Stammaktien)

ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien)

("Gesellschaft")

Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung der

Ottakringer Getränke AG

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 38. ordentlichen Haupt- versammlung der Ottakringer Getränke AG am Mittwoch, dem 22. Juni 2022, um 11:00 Uhr, Wiener Zeit, in 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Eingang Portier Feßtgasse, auf dem Hefeboden der Brauerei.

  1. TAGESORDNUNG
  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Be- richts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Ge- schäftsjahr 2021
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Ge- schäftsjahr 2021
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge- schäftsjahr 2021
  5. Wahl von drei Mitgliedern in den Aufsichtsrat
  6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
  1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG

VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 01. Juni 2022 auf der im Firmen- buch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com zugänglich:

  • Einberufung der Hauptversammlung am 22.6.2022
  • Jahresfinanzbericht 2021 inkl Konzern- und Einzelabschluss und Lageberichte
  • Corporate Governance-Bericht 2021
  • Gesonderter Nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht) 2021
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung

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  • Bericht des Aufsichtsrats 2021
  • Beschlussvorschläge Vorstand und Aufsichtsrat zu TOP 2-7
  • Erklärung Mag. Siegfried Menz gemäß § 87 Abs 2 AktG inkl Lebenslauf
  • Erklärung Mag. Maria Zesch gemäß § 87 Abs 2 AktG inkl Lebenslauf
  • Erklärung Florian Gschwandtner gemäß § 87 Abs 2 AktG inkl Lebenslauf
  • Vergütungsbericht
  • Formular Wortmeldung
  • Formular Erteilung Vollmacht
  • Formular Widerruf Vollmacht
  • Informationen über die Rechte der Aktionäre
  1. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEIL- NAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 12. Juni 2022 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 17. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zu gehen muss:

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß

§ 18 Abs 3 genügen lässt

Per Telefax:

+43 (1) 8900 500 - 63

Per E-Mail

anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at

(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten

Ottakringer Getränke AG

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFT

GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599; dabei sind unbedingt

im Text anzugeben:

- bei Stammaktien ISIN AT0000758008,

- bei Vorzugsaktien ISIN AT0000758032)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

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Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied- staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürli- chen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Per- sonen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeich-

nung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000758008, Vorzugsaktien ISIN AT0000758032,

  • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 12. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen- genommen.

Identitätsnachweis

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Re- gistrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Voll- macht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben.

Ottakringer Getränke AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er ver- tritt.

Ottakringer Getränke AG
c/o HV-VeranstaltungsserviceGmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
+43 (1) 8900 500 - 63anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF)

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Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten

Per Telefax:

Per E-Mail

Die Vollmachten müssen spätestens bis 21. Juni 2022, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachts- formular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Über- mittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Voll- macht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der erfahrungsgemäß großen Zahl an Teil- nehmern zu unserer Hauptversammlung aus organisatorischen Gründen im Zusammen- hang mit der Vorbereitung des Buffets pro Depotbestätigung grundsätzlich maximal zwei Personen (ein Aktionär und ein Bevollmächtigter oder anstelle des Aktionärs zwei Bevollmächtigte) zugelassen werden können.

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  1. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109,

110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptver- sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 01. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesell- schaft ausschließlich an die Adresse 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung

Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar, oder, wenn per E-Mail,

mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresseanmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifi- zierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000758008 und bei Vorzugsaktien ISIN AT0000758032 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begrün- dung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärs- eigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Ge- sellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestäti- gungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausfüh- rungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begrün- dung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetrage- nen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 10. Juni 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2208 oder an 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Alexander Tesar, oder per E-Mailan alexander.tesar@ottakringerkonzern.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF-Dokument,dem E-Mailanzuschließen ist, zugeht. Sofern für

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Ottakringer Getränke AG published this content on 27 May 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 May 2022 05:18:11 UTC.