Die OCR Group Berhad hat über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft OCR Templer Sdn Bhd eine Joint-Venture-Vereinbarung (JVA) mit Lecca Properties (M) Sdn Bhd (Lecca Properties) geschlossen, um ein Wohnbauprojekt in Templer, Rawang, mit einem geschätzten Bruttoentwicklungswert (GDV) von 313 Millionen MYR zu entwickeln. OCR wird die Projektentwicklung leiten und dabei seine Erfahrung in der Immobilienentwicklung und seine nachweisliche Erfolgsbilanz erfolgreicher Projekte nutzen. Das Projekt liegt zwischen Kuala Lumpur und Rawang, nur 30 Autominuten vom Stadtzentrum von Kuala Lumpur entfernt. Es bietet einen bequemen Zugang zu städtischen Annehmlichkeiten und natürlichen Landschaften, wobei die Nähe zum Templer Park Forest Reserve seine Attraktivität noch erhöht. Das Projekt erstreckt sich über ein 18,4 Hektar großes Grundstück und wird 118 Doppelhaushälften mit einer bebauten Fläche von 3.100 bis 4.200 Quadratmetern sowie 37 Bungalowgrundstücke mit einer Fläche von 6.600 bis 16.000 Quadratmetern umfassen, daneben gibt es Geschäftsflächen. Das Projekt soll im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden.
Vor dem Datum des JVA hatte der Eigentümer einen Kaufvertrag vom 19. September 2023 mit dem ursprünglichen Grundstückseigentümer, Dolomite Properties Sdn Bhd, abgeschlossen, um die Projektgrundstücke zu erwerben. Nach Abschluss des SPA ist der Eigentümer rechtlicher und/oder wirtschaftlicher Eigentümer der Projektgrundstücke, vorbehaltlich aller ausdrücklichen oder stillschweigenden Eigentumsbedingungen, Interessenseinschränkungen und bestehenden Landnutzungskategorien, wie sie in den jeweiligen Ausgabedokumenten für die Projektgrundstücke festgelegt sind. Die Parteien verpflichten sich zur Entwicklung der Projektländer zu Wohn- und/oder Gewerbegebieten ("Projekt"). Der erwartete Bruttoerschließungswert für das Projekt beläuft sich auf ca. 313 Millionen RMB, und zu diesem Zeitpunkt befindet sich die Erschließung noch in einem frühen Stadium der Planung. Daher ist es zu früh, um die Bruttoerschließungskosten zu schätzen. Der JVA ist an die Bedingung geknüpft, dass die folgenden Bedingungen innerhalb von drei Monaten ab dem Datum des JVA oder einer zwischen den Parteien vereinbarten längeren Frist erfüllt werden. Der Eigentümer muss den Kaufvertrag abschließen, in dem er auf eigene Kosten eine auf den Namen des Eigentümers eingetragene Eigentumsurkunde für alle Projektgrundstücke von der zuständigen Behörde erhält, die frei von jeglichen Beschränkungen, Belastungen und Interessen Dritter ist. Der Eigentümer ist verpflichtet, innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der einzelnen Originaltitel der Grundstücke die Originalkopien derselben an den Projektentwickler weiterzuleiten. Wenn die Vorbedingung vom Eigentümer und/oder vom Projektentwickler (je nach Fall) nicht innerhalb der Bedingungsfrist erfüllt wird, kann der Projektentwickler die Bedingungsfrist durch eine schriftliche Bestätigung des Projektentwicklers auf einen weiteren
Zeitraum verlängern, den der Entwickler nach seinem alleinigen Ermessen festsetzen kann. Der JVA wird am letzten Datum innerhalb der Bedingungsfrist oder der Verlängerungsfrist (je nach Fall) unbedingt, wenn alle Vorbedingungen erfüllt sind. Sollten die Vorbedingungen innerhalb der Bedingungsfrist oder der Verlängerten Bedingungsfrist (je nach Fall) nicht erfüllt werden, ist der Entwickler berechtigt: schriftlich auf diese Vorbedingungen zu verzichten und das Datum der Unbedingtheit zu bestätigen; oder den JVA zu kündigen, woraufhin der Eigentümer unverzüglich alle
Gelder innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Kündigungsmitteilung des Bauträgers zinslos an den Bauträger zurückzahlen.
Vorbehaltlich dieser Rückerstattung gibt der Entwickler die ursprüngliche Vollmacht des Eigentümers zugunsten des Entwicklers zurück (falls eine solche erteilt wurde).
zurückgeben und ein entsprechendes Dokument zum Widerruf der Vollmacht ausfüllen (falls vom Eigentümer verlangt). Für den Fall, dass der Eigentümer die an den Entwickler
Gelder, die er an den Entwickler gezahlt hat, nicht innerhalb der vorgenannten vierzehn Tage zurückzahlt, ist der Entwickler berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % pro Jahr auf den ausstehenden Betrag zu erheben, die bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung täglich berechnet werden.