ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die von der Gesellschaft 
                                                        aufgrund von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen 
                                                        ausgegeben wurden oder noch auszugeben sind, sofern die Wandel- 
                                                        oder Optionsschuldverschreibungen während der Laufzeit dieser 
                                                        Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in 
                                                        entsprechender Anwendung der §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 
                                                        AktG ausgegeben wurden; 
 
                                                        soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von 
                                                        Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern bzw. 
                                                        Gläubigern von mit Wandlungs- oder Optionspflichten 
                                                        ausgestatteten Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft 
                                                        oder von einer in- oder ausländischen Gesellschaft, an der die 
                                          iii.          Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der 
                                                        Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden oder 
                                                        wurden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen 
                                                        nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach 
                                                        Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten zustehen würde; 
                                                        im Falle der Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen, 
                                          iv.           insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen 
                                                        oder Beteiligungen an Unternehmen; und 
                                                        zur Ausgabe von Aktien im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder 
                                                        sonstigen aktienbasierten Programmen gegen Bar- und/oder 
                                                        Sacheinlagen an Mitglieder des Verwaltungsrats der 
                                                        Gesellschaft, Mitglieder des Vertretungsorgans eines mit der 
                                          v.            Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder an Arbeitnehmer der 
                                                        Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen 
                                                        Unternehmens, wobei das Arbeitsverhältnis oder Organverhältnis 
                                                        zur Gesellschaft oder einem mit der Gesellschaft verbundenen 
                                                        Unternehmen im Zeitpunkt der Zusage der Aktienausgabe bestehen 
                                                        muss." 

Änderung der Satzung

Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung zur Sitzverlegung der Gesellschaft von Finnland nach

Deutschland gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt (6) schlägt der Verwaltungsrat vor, in der Neuen

Satzung klarzustellen, dass die deutsche Fassung der Neuen Satzung maßgeblich ist und die Neue Satzung

daher um den folgenden neuen § 19 zu ergänzen: (9)

"§ 19 Sprache

Die englische Fassung dient lediglich zu Informationszwecken. Im Fall von Abweichungen zwischen der

deutschen Fassung und der englischen Übersetzung ist die deutschsprachige Fassung dieser Satzung

maßgeblich."

Wahl des Abschlussprüfers

Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung zur Sitzverlegung der Gesellschaft von Finnland nach

Deutschland gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt (6) und aufschiebend bedingt auf die Eintragung der

Gesellschaft in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg am oder vor dem 31. Dezember 2021, schlägt

der Verwaltungsrat der Hauptversammlung ? gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses ? vor, (10) PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und

Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

Unbeschadet des Vorstehenden und entsprechend den Ausführungen im Verlegungsbericht soll

Pricewaterhouse Coopers Oy als derzeit bestellter Prüfer der Gesellschaft die Schlussbilanz der

Gesellschaft, die nach der Sitzverlegung zu erstellen ist, prüfen. (11) Schluss der Hauptversammlung


              UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
              Die vorstehenden Vorschläge des Verwaltungsrats im Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten der 
              Hauptversammlung sowie diese Mitteilung, der Verlegungsplan und der Verlegungsbericht sind auf der 
              Website der Multitude SE unter 
              https://www.multitude.com/investors/annual-general-meeting/egm2 
2 

abrufbar.

Kopien dieser Dokumente und dieser Mitteilung werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.

Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens am 30. September 2021 auf der Website der Multitude

SE abrufbar sein.

HINWEISE FÜR DIE TEILNEHMER DER HAUPTVERSAMMLUNG

Ein Aktionär kann nur dann an der Hauptversammlung teilnehmen und seine Rechte auf der Versammlung 3 wahrnehmen, wenn er vorher gemäß den nachstehenden Anweisungen abstimmt und seine Gegenanträge und Fragen

übermittelt.

Es wird nicht möglich sein, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen.


              Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind 
              Alle Aktionäre, die zum 6. September 2021 in das von Euroclear Finland Oy geführte Aktienregister der 
              Gesellschaft eingetragen sind, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, deren 
              Aktien in einem persönlichen finnischen Depot im Buchungssystem der Euroclear Finland Oy registriert 
              sind, sind im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Aktionäre können an der Hauptversammlung nur 
              teilnehmen, wenn sie, wie unten beschrieben, im Voraus abstimmen und ihre Gegenanträge und Fragen im 
              Voraus übermitteln. 
              Aktionäre, die im Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind und an der Hauptversammlung 
              teilnehmen möchten, müssen sich für die Hauptversammlung anmelden, indem sie ihre Teilnahme im Voraus 
              ankündigen und ihre Stimmen im Voraus wie nachfolgend beschrieben abgeben. Sowohl die 
              Teilnahmeankündigung als auch die Stimmabgabe müssen bis spätestens zum 9. September 2021, 15:00 Uhr 
              (MESZ / Frankfurter Zeit) bei der Gesellschaft eingehen. 
              Im Zusammenhang mit der Registrierung müssen die Aktionäre bestimmte Informationen wie ihren Namen, ihre 
              persönliche Identifikationsnummer/Geschäfts-ID, Adresse und Telefonnummer angeben. Persönliche Daten, die 
              von den Aktionären an Multitude SE übermittelt werden, werden nur in Verbindung mit der Hauptversammlung 
              und der Bearbeitung der damit verbundenen Registrierungen verwendet. 
              Aktionäre mit einem finnischen Depot können sich im Zeitraum vom 31. August 2021 bis zum 9. September 
              2021, 15.00 Uhr (MESZ / Frankfurter Zeit) im Voraus registrieren und über bestimmte Tagesordnungspunkte 
              abstimmen, indem sie das auf der Website der Gesellschaft unter 
              https://www.multitude.com/investors/annual-general-meeting/egm2 
3.1 

verfügbare Formular zur Vorababstimmung per E-Mail an


              ir@multitude.com 

oder per Post an Multitude SE, "EGM 2021", Ratamestarinkatu 11 A 00520 Helsinki, Finland übermitteln.

Sofern ein Aktionär an der Hauptversammlung teilnimmt, indem er seine Stimmen in einer der oben

genannten Weisen im Voraus übermittelt, gilt die Übermittlung der Stimmen vor dem Ende der Frist zur

Registrierung und Vorab-Stimmabgabe als ordnungsgemäße Registrierung für die Hauptversammlung,

vorausgesetzt, dass die für die Registrierung erforderlichen Informationen bereitgestellt wurden.

Das Formular für die Vorabstimmung sowie weitere Informationen zur Stimmabgabe stehen spätestens zum

Beginn der Vorabstimmung auf der Website der Gesellschaft unter

https://www.multitude.com/investors/annual-general-meeting/egm2

zur Verfügung.

Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien

Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien sind berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen,

sofern sie aufgrund der Aktien berechtigt gewesen wären, sich am Nachweisstichtag für die Teilnahme an

der Hauptversammlung, d. h. am 6. September 2021, in das von Euroclear Finland Oy geführte

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 27, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)