ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die von der Gesellschaft aufgrund von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder noch auszugeben sind, sofern die Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in entsprechender Anwendung der §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden; soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern bzw. Gläubigern von mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder von einer in- oder ausländischen Gesellschaft, an der die iii. Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden oder wurden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflichten zustehen würde; im Falle der Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen, iv. insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen; und zur Ausgabe von Aktien im Rahmen von Aktienbeteiligungs- oder sonstigen aktienbasierten Programmen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen an Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft, Mitglieder des Vertretungsorgans eines mit der v. Gesellschaft verbundenen Unternehmens oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens, wobei das Arbeitsverhältnis oder Organverhältnis zur Gesellschaft oder einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Zeitpunkt der Zusage der Aktienausgabe bestehen muss."
Änderung der Satzung
Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung zur Sitzverlegung der Gesellschaft von Finnland nach
Deutschland gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt (6) schlägt der Verwaltungsrat vor, in der Neuen
Satzung klarzustellen, dass die deutsche Fassung der Neuen Satzung maßgeblich ist und die Neue Satzung
daher um den folgenden neuen § 19 zu ergänzen: (9)
"§ 19 Sprache
Die englische Fassung dient lediglich zu Informationszwecken. Im Fall von Abweichungen zwischen der
deutschen Fassung und der englischen Übersetzung ist die deutschsprachige Fassung dieser Satzung
maßgeblich."
Wahl des Abschlussprüfers
Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung zur Sitzverlegung der Gesellschaft von Finnland nach
Deutschland gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt (6) und aufschiebend bedingt auf die Eintragung der
Gesellschaft in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg am oder vor dem 31. Dezember 2021, schlägt
der Verwaltungsrat der Hauptversammlung ? gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses ? vor, (10) PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.
Unbeschadet des Vorstehenden und entsprechend den Ausführungen im Verlegungsbericht soll
Pricewaterhouse Coopers Oy als derzeit bestellter Prüfer der Gesellschaft die Schlussbilanz der
Gesellschaft, die nach der Sitzverlegung zu erstellen ist, prüfen. (11) Schluss der Hauptversammlung
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die vorstehenden Vorschläge des Verwaltungsrats im Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten der
Hauptversammlung sowie diese Mitteilung, der Verlegungsplan und der Verlegungsbericht sind auf der
Website der Multitude SE unter
https://www.multitude.com/investors/annual-general-meeting/egm2
2
abrufbar.
Kopien dieser Dokumente und dieser Mitteilung werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt.
Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens am 30. September 2021 auf der Website der Multitude
SE abrufbar sein.
HINWEISE FÜR DIE TEILNEHMER DER HAUPTVERSAMMLUNG
Ein Aktionär kann nur dann an der Hauptversammlung teilnehmen und seine Rechte auf der Versammlung 3 wahrnehmen, wenn er vorher gemäß den nachstehenden Anweisungen abstimmt und seine Gegenanträge und Fragen
übermittelt.
Es wird nicht möglich sein, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind
Alle Aktionäre, die zum 6. September 2021 in das von Euroclear Finland Oy geführte Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, deren
Aktien in einem persönlichen finnischen Depot im Buchungssystem der Euroclear Finland Oy registriert
sind, sind im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Aktionäre können an der Hauptversammlung nur
teilnehmen, wenn sie, wie unten beschrieben, im Voraus abstimmen und ihre Gegenanträge und Fragen im
Voraus übermitteln.
Aktionäre, die im Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind und an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, müssen sich für die Hauptversammlung anmelden, indem sie ihre Teilnahme im Voraus
ankündigen und ihre Stimmen im Voraus wie nachfolgend beschrieben abgeben. Sowohl die
Teilnahmeankündigung als auch die Stimmabgabe müssen bis spätestens zum 9. September 2021, 15:00 Uhr
(MESZ / Frankfurter Zeit) bei der Gesellschaft eingehen.
Im Zusammenhang mit der Registrierung müssen die Aktionäre bestimmte Informationen wie ihren Namen, ihre
persönliche Identifikationsnummer/Geschäfts-ID, Adresse und Telefonnummer angeben. Persönliche Daten, die
von den Aktionären an Multitude SE übermittelt werden, werden nur in Verbindung mit der Hauptversammlung
und der Bearbeitung der damit verbundenen Registrierungen verwendet.
Aktionäre mit einem finnischen Depot können sich im Zeitraum vom 31. August 2021 bis zum 9. September
2021, 15.00 Uhr (MESZ / Frankfurter Zeit) im Voraus registrieren und über bestimmte Tagesordnungspunkte
abstimmen, indem sie das auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.multitude.com/investors/annual-general-meeting/egm2
3.1
verfügbare Formular zur Vorababstimmung per E-Mail an
ir@multitude.com
oder per Post an Multitude SE, "EGM 2021", Ratamestarinkatu 11 A 00520 Helsinki, Finland übermitteln.
Sofern ein Aktionär an der Hauptversammlung teilnimmt, indem er seine Stimmen in einer der oben
genannten Weisen im Voraus übermittelt, gilt die Übermittlung der Stimmen vor dem Ende der Frist zur
Registrierung und Vorab-Stimmabgabe als ordnungsgemäße Registrierung für die Hauptversammlung,
vorausgesetzt, dass die für die Registrierung erforderlichen Informationen bereitgestellt wurden.
Das Formular für die Vorabstimmung sowie weitere Informationen zur Stimmabgabe stehen spätestens zum
Beginn der Vorabstimmung auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.multitude.com/investors/annual-general-meeting/egm2
zur Verfügung.
Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien
Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien sind berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen,
sofern sie aufgrund der Aktien berechtigt gewesen wären, sich am Nachweisstichtag für die Teilnahme an
der Hauptversammlung, d. h. am 6. September 2021, in das von Euroclear Finland Oy geführte
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
August 27, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)