Minmetals Land Limited gab bekannt, dass der Rahmenvertrag mit China Minmetals am 27. September 2023 ausläuft. Der Verwaltungsrat geht davon aus, dass die Gruppe weiterhin Immobilienverwaltungsdienste für die China Minmetals Group erbringen wird. In diesem Zusammenhang schlossen die Gesellschaft und China Minmetals am 28. September 2023 das Renewal China Minmetals Framework Agreement für eine Laufzeit von drei Jahren, beginnend am 28. September 2023 und endend am 27. September 2026, vorbehaltlich der jährlichen Höchstbeträge. Die Gruppe erbringt für die China Minmetals Group während der Laufzeit des Rahmenvertrags zur Erneuerung der China Minmetals Group immobilienbezogene Verwaltungsdienstleistungen und andere damit verbundene Nebendienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sicherheits-, Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsdienste, die Verwaltung von Verkaufsbüros, Immobilienverwaltungsdienste für unverkaufte Wohneinheiten, andere kundenbezogene Dienstleistungen wie den Aufbau von Beziehungen zu Immobilieneigentümern und alle angeforderten Dienstleistungen und Vermittlungsgebühren für den Verkauf von Immobilien in Bezug auf (einschließlich, aber nicht beschränkt auf) ihre Immobilienentwicklungsprojekte, Verkaufsbüros, Industrieparks und Parkhäuser. Die China Minmetals Group und die Gruppe werden während der Laufzeit des Rahmenvertrags zur Erneuerung von China Minmetals von Zeit zu Zeit spezifische Dienstleistungsvereinbarungen in Bezug auf die oben genannten Angelegenheiten gemäß den Bedingungen des Rahmenvertrags zur Erneuerung von China Minmetals abschließen. Die spezifischen Dienstleistungsvereinbarungen legen die erforderlichen Bedingungen für die jeweiligen Transaktionen fest, die nach Verhandlungen zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt werden. Die Beträge für die unter dem Rahmenvertrag zur Erneuerung von China Minmetals erbrachten Immobilienverwaltungsdienste werden in RMB gezahlt und abgerechnet, und zwar zu den Zeiten und auf die Art und Weise, die in den abzuschließenden spezifischen Dienstleistungsvereinbarungen festgelegt sind. Diese Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen müssen fair und angemessen sein und dürfen nicht weniger günstig sein
als die Marktbedingungen, die die Gruppe unabhängigen Dritten anbietet.