Meyer Burger - Obergericht des Kantons Bern genehmigt die von der Gläubigerversammlung beschlossenen Anpassungen der Bedingungen der CHF 100 Mio. Wandelanleihe

Meyer Burger Technology AG (SIX Swiss Exchange: MBTN) gab heute bekannt, dass das Obergericht des Kantons Bern in seinem Urteil vom 20. Januar 2017 die Anpassungen der Bedingungen der CHF 100 Mio. Wandelanleihe (fällig im Jahr 2020) genehmigt hat. Damit genehmigt das Obergericht des Kantons Bern die Beschlüsse der Versammlung der Wandelanleihegläubiger. Diese hatte bereits am 25. November 2016 mit 73.035% des im Umlauf befindlichen Kapitals der Wandelanleihe den beantragten Anpassungen der Bedingungen der Wandelanleihe, namentlich der Streichung des Investor Put (welcher den Wandelanleihegläubigern das Recht gegeben hätte, die vorzeitige Rückzahlung der Anleihe im September 2018 zu verlangen), der Erhöhung des Zinssatzes und der Reduktion des Wandelpreises, zugestimmt. Das Urteil wird nach unbenutzem Ablauf der 30-tägigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig. Das effektive Anpassungsdatum der Anpassungen der Anleihensbedingungen wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Mit dem positiven Genehmigungsentscheid des Obergerichts des Kantons Bern ist ein weiterer wichtiger Schritt in der vollständigen Umsetzung des umfassenden Rekapitalisierungsprogramms von Meyer Burger erfolgreich vollzogen.

Link zur früheren Medienmitteilung betreffend Gläubigerversammlung vom 25. November 2016:

http://www.meyerburger.com/fileadmin/feed/2000/Medienmitteilung.pdf

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