Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

Der Vorstand und der Aufsichtsrat erstellen gemäß § 162 AktG jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung.

1. Vergütung des Vorstands

Die Vergütung des Vorstands entspricht dem vom Aufsichtsrat am 13.°Oktober°2021 beschlossenen Vergütungssystem, das der Hauptversammlung am 12. Juli 2022 zur Billigung gemäß § 120 a Abs. 1 AktG vorgelegt wird. Seit dem 01. Juni 2021 ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt.

Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit eine jährliche feste erfolgsunabhängige Vergütung, die in zwölf gleichen monatlichen Raten jeweils nachträglich zum Ende eines Monats ausgezahlt wird. Eine variable erfolgsabhängige Vergütung ist derzeit nicht zugesagt. Als Nebenleistungen sind Zuschüsse zu Vorsorgeversicherungen und die Einbeziehung in die von der Gesellschaft unterhaltene D&O-Versicherung vereinbart.

Für die während des Geschäftsjahres 2021 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Mitglieder galten hinsichtlich variabler Vergütungsbestandteile sowie hinsichtlich der Vergütung für Tätigkeiten in anderen Gesellschaften der Unternehmensgruppe abweichende vertragliche Vereinbarungen. Die Anstellungsverträge der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder sind vor dem Ablauf des Geschäftsjahres 2021 aufgehoben und beendet worden.

Gewährte und geschuldete Vergütung für im Geschäftsjahr 2021 aktive Mitglieder des Vorstands

Die gewährte Vergütung wird gemäß der zahlungsorientierten Sichtweise dargestellt. Eine Vergütung ist sonach gewährt, wenn sie dem Vorstandsmitglied tatsächlich zufließt und damit in sein Vermögen übergeht.

(in Tausend €)

Dr. Markus-Michael Küthmann

Lothar Lotzkat

Dirk Isenberg

(bis 20.10.2021)

(bis 31.05.2021)

(seit 20.10.2021)

2021

2020

2021

2020

2021

2020

abs.

%abs.

%abs.

%abs.

%abs.

%

Eifelhöhen-Klinik AG Summe

Festvergütung Nebenleistungen Variable Vergütung

  • 55 20,8

    • 66 24,4

  • 20 7,6

  • 24 8,9

-

-

-

-

100,0

100,0

./.

./.

-

-

Konzerngesellschaften Summe

Festvergütung Nebenleistungen Variable Vergütung

189

71,6

180

66,7

-

-

-

-

-

-

./.

./.

-264

100,0

270

100,0

85

100,0

204

100,0

49

100,0

./.

./.

327

327

Weitere Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Keinem Vorstandsmitglied wurden von einem Dritten Leistungen im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Geschäftsjahr 2021 gewährt.

Keinem Vorstandsmitglied wurden Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt. Keinem Vorstandsmitglied wurden Leistungen für den Fall der regulären Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt. Keinem Vorstandsmitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres 2021 beendet hat, wurden in diesem Zusammenhang Leistungen zugesagt bzw. gewährt.

Dem früheren Vorstandsmitglied Herrn Dr. Küthmann wurden nach dessen Abberufung am 20. Oktober 2021 keine Bezüge mehr ausgezahlt. Vergütungen, die Herr Dr. Küthmann in seiner Funktion als Geschäftsführer von Tochtergesellschaften der Unternehmensgruppe bezogen hat, sind gemäß den vertraglichen Regelungen auf die von der Eifelhöhen-Klinik AG zugesagte Festvergütung angerechnet worden. Für strittige Vergütungsansprüche von Herr Dr. Küthmann wurde eine Rückstellung in Höhe von 195.000 EUR gebildet.

Die Bezüge des ehemaligen Vorstandsmitglieds Dr. Crovisier belaufen sich auf 50 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR).

Tantieme

Herr Isenberg hat bis zum 31. Dezember 2022 keine Tantiemen-Vereinbarung. Ab dem Jahr 2023 erhält er eine leistungs- und erfolgsbezogene Brutto-Tantieme (variable Vergütung). Die Höhe und Berechnungsgrundlage für die Folgejahre wird bis zum 30. September 2022 mit dem Aufsichtsrat vereinbart.

Herr Lotzkat erhielt zusätzlich eine Jahresvergütung von 2 % der Konzernjahresüberschusses der

Eifelhöhen-Klinik AG, vermindert um den Verlustvortrag des Vorjahres, max. 36.000,00 €.

Herr Dr. Küthmann erhielt zusätzlich eine Jahresvergütung von 3 % der Konzernjahresüber-schusses der Eifelhöhen-Klinik AG, vermindert um den Verlustvortrag des Vorjahres, max. 72.000,00 €.

Aufgrund des Konzernjahresfehlbetrages für das Geschäftsjahr 2021 entfallen die Tantiemen.

2. Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird gemäß § 21 Absatz 2 der Satzung von der Hauptversammlung der Gesellschaft festgesetzt. Die folgende, derzeit gültige Vergütungsregelung wurde von der Hauptversammlung am 11. Juli 2017 zu Tagesordnungspunkt 4 beschlossen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Grundvergütung von jährlich 26.000 Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit zudem einen jährlichen Aufschlag in Höhe von 100 % der Grundvergütung, der stellvertretende Vorsitzende erhält für seine Tätigkeit einen jährlichen Aufschlag in Höhe von 50°% der Grundvergütung. Die von einem Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird in jeweiliger gesetzlicher Höhe zusätzlich gezahlt. Ist das Mitglied des Aufsichtsrats nicht das gesamte Geschäftsjahr im Amt, erhält es die vorgenannte Vergütung zeitanteilig. Die Vergütung ist innerhalb von vier Wochen nach Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat zahlbar.

Gewährte und geschuldete Vergütung für im Geschäftsjahr 2021 aktive Mitglieder des Aufsichtsrats

(in Tausend €)

Vergütung 2021

Vergütung 2020

Klaus Dirks

Vorsitzender(seit 19.05.2021

Stellvertretender Vorsitzender bis 19.05.2021

47

6

Prof. Dr. Gabriele Buchholz stellvertretende Vorsitzende seit 07.07.2021 seit 07.07.2021

19

0

Robert Fortmeier seit 07.07.2021

13

0

Jörg Karsten Leue Vorsitzender bis 19.05.2021 bis 07.07.2021

23

56

Doris Mücke

Stellvertretender Vorsitzender ab19.05.2021 bis 07.07.2021 bis 07.07.2021

15

32

Sigurd Roch

0 bis 15.10.2020

23

Bis 2019 wurde die Vergütung des Aufsichtsrats zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgezahlt. Aufgrund des Urteils vom 27. November 2019 VR 23/19, VR 62/17 des Bundesfinanzhofes haben die obersten Finanzbehörden am 08. Juli.2021 bekannt gegeben, dass Aufsichtsräte die eine feste vereinbarte Aufsichtsratvergütung erhalten keine Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind und somit nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegen. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Den Aufsichtsratsmitgliedern werden außerdem Spesen und Auslagen erstattet. Darüber hinaus sind die Aufsichtsratsmitglieder in eine von der Gesellschaft unterhaltene D&O-Versicherung einbezogen.

3. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderungen der Gesamtvergütung

Die folgende Tabelle (Gesamtvergütung) zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates mit der Ertragsentwicklung der Unternehmensgruppe der Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft.

Bei den Angaben zum Geschäftsjahr 2021 ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Veränderungen im Vorstand kein Vorstandsmitglied während des gesamten Geschäftsjahres tätig war und jedes Vorstandsmitglied daher nur eine der jeweiligen Amtszeit im Geschäftsjahr entsprechende anteilige Vergütung erhalten hat.

(in Tausend €)

2017

2018

%

2019

%

2020

%

2021

%

Gesamtvergütung Aufsichtsrat

Klaus Dirks

./.

./.

./.

6

*)

47

*)

Prof. Dr. oec. Gabriele Buchholz

./.

./.

./.

./.

19

*)

Robert Fortmeier

./.

./.

./.

./.

13

*)

Jörg Karsten Leue

62

62

0,0

62

0,0

56

*)

23

*)

Doris Mücke

45

46

2,2

46

0,0

32

*)

15

*)

Sigurd Roch

31

31

0,0

31

0,0

23

*)

./.

Gesamtvergütung Vorstand

Dirk Isenberg

./.

./.

./.

./.

49

*)

Dr. Markus-Michael Küthmann

324

270

-16,7

270

0,0

270

0,0

264

*)

Lothar Lotzkat

239

204

-14,6

204

0,0

204

0,0

85

*)

Durchschnittliche Vergütung Arbeitnehmer

47

49

4,3

50

2,0

52

4,0

54

3,7

Ertragsentwicklung

Konzernumsatz

46.940

49.318

5,1

48.451

-1,7

35.477 **)

--26,8

35.801

0,9

Konzernergebnis vor Steuern

6

-597

-74

-1.193

-4.102

Konzernjahres-fehlbetrag

-114

-1.110

-681

-1.312

-4.220

*) keine Berechnung, aufgrund der anteiligen Vergütung

**) Entkonsolidierung von Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.L.

Bonn, den 20. April 2022

Eifelhöhen-Klinik AG

Der Vorstand

Dirk Isenberg

Der Aufsichtsrat

Klaus Dirks (Vorsitzender)

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 163 Abs. 3 AktG

An die Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Eifelhöhen-Klinik AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als

Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.

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Eifelhöhen-Klinik AG published this content on 29 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 29 April 2022 17:27:02 UTC.